Als Richter Christian Liebhart sagt, dass der junge Landwirt für fast drei Jahre ins Gefängnis muss, bleibt der 25-jährige Angeklagte regungslos. Auch dessen Vater, der zwei Stühle weiter sitzt, verzieht keine Miene. Er hat eine Haftstrafe von zwei Jahren bekommen, muss aber nicht in Haft. Seine Strafe ist zur Bewährung ausgesetzt. Beide wurden wegen „quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren durch Unterlassung“ verurteilt. Damit endete am Dienstag der Tierskandal-Prozess gegen zwei Landwirte aus Bad Grönenbach, der am 20. September am Landgericht Memmingen begonnen hatte.
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