Stellen Sie sich vor, Sie sind ein Vermieter und aus der von Ihnen vermieteten Wohnung dringt übler Verwesungsgeruch nach draußen. Ihr Mieter, der seit Monaten im Zahlungsrückstand ist, geht tagelang nicht ans Telefon – und auf das Klingeln an der Tür reagiert er auch nicht. Weil Ihr Mieter das Schloss vor einiger Zeit ausgetauscht hat, kommen Sie mit Ihrem Zweitschlüssel nicht in die Wohnung. Was würden Sie tun? Falls Sie die Tür aufbrechen würden, sollten Sie sich das Ganze noch einmal gut überlegen. Denn damit könnten Sie vor dem Strafrichter landen – wie jüngst ein 66-Jähriger aus dem Unterallgäu.
Unterallgäu