Fälle von Geflügelpest sind in mehreren Landkreisen in Bayern in den vergangenen Tagen aufgetreten – in Memmingen gab es laut der Stadtverwaltung jedoch bislang keinen Fall. Zum Schutz des Haus- und Nutzgeflügels vor Ansteckung hat die Stadt eine Allgemeinverfügung erlassen, die besondere Regelungen für die Geflügelhalter vorsieht. Beispielsweise sind die Haltungen gegen unbefugtes Betreten zu sichern, eine konsequente Reinigung und Desinfektion ist genauso unabdingbar wie das Tragen von Schutzkleidung. Im Stadtgebiet gibt es Hobby- und Kleinsthaltungen bis maximal 100 Tiere. Für alle Bürger gilt, dass Wildvögel im gesamten Stadtgebiet aktuell nicht gefüttert werden dürfen. Für Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich.
Geflügelpest