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Gastronomie, Hotels, Einreise, Rückkehr: Corona-Lockerungen in Österreich

Einreise, Urlaub, Gastronomie, Rückkehr

Hotels, Tests, Ein- und Ausreise: Diese Corona-Regeln gelten aktuell in Österreich

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    Wiedereröffnung:  Neben anderen Branchen bereiten sich auch Hotellerie und Gastronomie auf die Öffnungen am 19. Mai vor, nachdem sie lange aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen bleiben mussten.
    Wiedereröffnung:  Neben anderen Branchen bereiten sich auch Hotellerie und Gastronomie auf die Öffnungen am 19. Mai vor, nachdem sie lange aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen bleiben mussten. Foto: Barbara Gindl, APA/dpa (Symbolbild)

    Im Zeichen deutlich sinkender Corona-Zahlen kehrt in Österreich das öffentliche Leben zurück. Am Mittwoch öffnen nach mehrmonatigem Lockdown Lokale und Hotels, dürfen Theater und Kinos wieder Besucher empfangen und Kunden auch Sportstätten und Fitnessstudios aufsuchen.

    Voraussetzung für die Nutzung all dieser Einrichtungen ist,

    • dass die Gäste entweder negativ auf das Coronavirus getestet sind,
    • von einer Covid-Erkrankung genesen sind
    • oder eine Impfung haben.

    Österreichs Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bezeichnete den Tag als "Startpunkt für unseren Kampf zurück zur Normalität." Die Ausgangslage für die Öffnungen sei noch besser als erwartet. "Die Kurve der Corona-Infizierten zeigt steil nach unten, die Kurve der Geimpften steil nach oben", so Kurz über die aktuelle Entwicklung (hier alle Allgäuer Inzidenzwerte zum Vergleich).

    Die Zahl der Corona-Neuinfektionen war in den vergangenen Wochen - entgegen mancher Warnungen von Virologen - deutlich gesunken. Mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von etwa 65 ist die Lage in Österreich nun seit kurzem besser als in Deutschland mit 79.

    Keine Quarantänepflicht mehr nach Einreise aus Deutschland

    Für die Einreise nach Österreich entfällt für die Deutschen beim Aufenthalt im Nachbarland die Quarantänepflicht, weil Deutschland von Österreich als "Staat mit geringem Infektionsgeschehen" eingstuft wurde.

    Bei der Einreise gilt die sogenannte 3G-Regel - einer der Punkte muss nachgewiesen werden:

    • Getestet“: Der Einreisende benötigt einen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder einen Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden ist. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr benötigen keinen Test. Der Test muss von einer befugten Stelle bestätigt sein. Selbsttests sind nicht gültig.
    • Geimpft“: Anerkannt sind alle von der EMA zugelassen Impfstoffe. Eine Impfung gilt ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung für maximal 3 Monate. Nach der zweiten Teilimpfung verlängert sich die Gültigkeit um weitere 6 Monate. Bei Impfstoffen, die nur eine Impfung erfordern, gilt diese ab dem 22. Tag.
    • Genesen“: Eine überstandene Infektion mit Sars-Cov-2 berechtigt für sechs Monate ab Genesung zur Einreise. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für drei Monate ab dem Testzeitpunkt.

    Vor der Einreise nach Österreich müssen sich Touristen zudem registrieren („Pre-Travel-Clearance“). Die Registrierungsbestätigung ist bei einer Kontrolle elektronisch oder ausgedruckt vorzuweisen. Über das Pre-Travel-Clearance-Formular darf man sich frühestens 72 Stunden vor der geplanten Einreise nach Österreich registrieren.

    Veranstaltungen, Handel, Fußballspiele - das gilt

    • In Österreich waren in den meisten Bundesländern schon seit Anfang Februar der Handel und viele Dienstleister geöffnet.
    • Auch Geisterspiele in der Bundesliga sind nun zumindest vorerst vorbei.
    • Bei genehmigten Veranstaltungen mit Sitzplätzen dürfen im Freien bis zu 3.000 Menschen zusammenkommen. In Innenräumen sind es bis zu 1.500.
    • Weiterhin verboten sind zunächst große Zusammenkünfte wie Hochzeitsfeiern oder Vereinsfeste.

    Diese Regeln gelten für die Gastronomie: Anmeldung, FFP2-Maske, Personenzahl am Tisch

    • Gästeregistrierung: Gäste haben Zutritt, wenn Sie geimpft, getestet oder genesen sind.
    • FFP2-Maske außer am Sitzplatz
    • drinnen: pro Tisch maximal 4 Personen plus maximal 6 Kinder,
    • draußen: maximal 10 Personen plus maximal 10 Kinder
    • Sperrstunde ab 22 Uhr: Auch die Nachtgastronomie bleibt wegen der Sperrstunde von 22 Uhr zunächst geschlossen. Kurz kündigte weitere Öffnungsschritte in nächster Zeit an. "Wir werden im Sommer zur Normalität zurückkommen können."
    "Ab Mittwoch sind wir wieder da! Wir freuen uns auf euch!" steht auf einer Tafel vor einem Lokal. In Österreich öffnen am 19. Mai 2021 auch die Gastronomie und die Hotellerie wieder.
    "Ab Mittwoch sind wir wieder da! Wir freuen uns auf euch!" steht auf einer Tafel vor einem Lokal. In Österreich öffnen am 19. Mai 2021 auch die Gastronomie und die Hotellerie wieder. Foto: Barbara Gindl/APA/dpa

    Beherbergungsbetriebe: Das gilt in Ferienwohnungen und Hotels

    • Bei der Anreise benötigt der Reisende einen negativen Coronatest, eine Impfbestätigung oder den Nachweis einer überstandenen Covid-19-Infektion (sogenannter "Eintrittstest").
    • Beim Einchecken muss sich der Reisende registrieren,
    • In allgemein zugänglichen Bereichen (wie Lobby) muss eine FFP2-Maske getragen werden.
    • für die Hotelgastronomie gelten die gleichen Regeln wie für die allgemeine Gastronomie
    • für Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Hotel (Massage, Wellness, o.ä.) ist jeweils ein gültiger "Eintrittstest" erforderlich
    • Übernachtung in einem Schlaflager oder in Gemeinschaftsschlafräumen ist nur zulässig, wenn gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten wird oder geeignete Schutzmaßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos gesetzt werden.

    Quarantäne, Test, Digitale Einreiseanmeldung: Das gilt bei der Rückkehr nach Deutschand

    Österreich gilt laut RKI nach wie vor als Risikogebiet - mit Ausnahme Jungholz und des Kleinwalsertals. Deshalb müssen sich Reisende bei der Rückkehr nach Deutschland online über www.einreiseanmeldung.de registrieren.

    • Digitale Einreiseanmeldung: Auf der Internetseite muss man vor der Rückkehr nach Deutschland Informationen zum Aufenthalt der letzten zehn Tage angeben. Nach vollständiger Angabe aller notwendigen Informationen erhält man eine PDF-Datei als Bestätigung.
    • Quarantäne: "Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen Sie sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause - oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort - begeben und zehn Tage lang absondern (häusliche Quarantäne)", heißt es von der Bundesregierung. Die Quarantänepflicht gilt vorerst bis zum 30. Juni 2021.
    • Allerdings: Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird (verbindlich für alle Personen, die das sechste Lebensjahr vollendet haben)
    • Dann gilt: Die Quarantäne kann dann ab dem Zeitpunkt der Übermittlung beendet werden. Wird der Nachweis bereits vor Einreise übermittelt, so ist keine Quarantäne erforderlich.
    • Testnachweispflicht: Wer sich nicht schon in Österreich "freitestet", bei der Einreise geimpft oder genesen ist, muss bis spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen können, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist. Die zuständige Behörde (in der Regel das Gesundheitsamt) kann die Vorlage eines Nachweises von Ihnen bis zu zehn Tagen nach Einreise verlangen. Nachweise sind entweder ein Testergebnis oder ein ärztliches Zeugnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.
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