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Kann ich meinen Urlaub in Österreich jetzt kostenlos stornieren?

Österreich ist Hochrisikogebiet

Kann ich meinen Urlaub in Österreich jetzt kostenlos stornieren?

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    Österreich ist Hochrisikogebiet.Wer jetzt seinen gebuchten Skiurlaub kostenlos stornieren möchte, hat es allerdings schwer.
    Österreich ist Hochrisikogebiet.Wer jetzt seinen gebuchten Skiurlaub kostenlos stornieren möchte, hat es allerdings schwer. Foto: Matthias Balk

    Ganz Österreich ist zum Corona-Hochrisikogebiet hochgestuft worden, und das kurz vor Beginn der Skisaison. Kann ich meinen schon gebuchen Österreich-Urlaub jetzt kostenlos stornieren? Was ist der Unterschied zwischen Pauschalreise und reiner Hotelbuchung beim Storno-Recht? Und was bedeutet die Einstufung zum Corona- Hochrisikogebiet für die einreisen nach Österreich und die Rückkehr nach Deutschland? Hier die Antworten.

    Hochrisikogebiet Österreich: Kann ich meinen gebuchen Österreich-Urlaub jetzt kostenlos stornieren?

    Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum stellt klar: Die Einstufung als Hochrisikogebiet hat erst einmal keine Auswirkungen auf Touristen, die ihren Urlaub ohne Veranstalterhilfe selbst gebucht haben. Ein Recht auf kostenlose Stornierung der Unterkunft ergibt sich dadurch nicht.

    Gibt es Ausnahmen?

    Es gibt laut der Expertin nur zwei Ausnahmen:

    • Wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters - ob Hotel oder Ferienwohnung - ausdrücklich etwas anderes vorsehen, zum Beispiel ein kostenloses Stornorecht bis kurz vor Abreise, kommt eine kostenlose Stornierung infrage. Individualtouristen müssen bei der Buchung also immer selbst auf gute Stornobedingungen achten. "Falls nicht, muss ich auf die Kulanz des Anbieters hoffen", sagt Wojtal.
    • Zweitens ergäbe sich ein Stornierungsrecht, falls Österreich oder eine Region im Land ein offizielles Beherbergungsverbot aussprächen. "Denn in diesem Moment kann das Hotel den Vertrag nicht erfüllen", erklärt Wojtal. Solch ein Verbot ist derzeit aber nicht in Sicht.

    "Sind Anreise und Unterbringung möglich, selbst wenn es unter Quarantäne-Bedingungen wäre, müssen Urlauber zahlen", sagt Wojtal. Gleiches gilt für Flugtickets: Startet die Maschine, können sich Reisende individuell gebuchte Tickets nicht einfach erstatten lassen.

    Hochrisikogebiet Österreich: Was gilt für die gebuchte Pauschalreise nach Österreich?

    Wird ein Land zum Hochrisikogebiet, spricht das Auswärtige Amt eine Reisewarnung aus. In der Zeit vor Corona war eine solche Warnung ein deutlicher Hinweis auf das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände. Daraus ergab sich in der Regel für Veranstaltergäste das Recht, kostenlos zu stornieren.

    Doch die Lage ist heute anders: "Ob nach über einem Jahr Pandemie noch ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, wenn ein Land nach der Buchung zum Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet wird, ist bisher nicht höchstrichterlich geklärt", sagt Wojtal.

    Was sollten Urlauber also tun, wenn sie nicht ins Hochrisikogebiet fahren wollen?

    Aufgrund der unklaren Rechtslage rät die Expertin Betroffenen, die auf eine Reise in ein Hochrisikogebiet verzichten wollen, mit ihrem Veranstalter eine gütliche Einigung zu suchen. Oft zeigten sich Anbieter kulant und ermöglichen etwa kostenlose Umbuchungen auf andere Ziele oder Reisezeiträume. "Inwieweit Veranstalter auch kostenlose Stornierungen ermöglichen, steht in deren Ermessen."

    Ebenfalls wichtig: Die Reise muss ohnehin unmittelbar bevorstehen, also maximal vier Wochen in der Zukunft liegen. Nur dann ist relativ absehbar, ob weiterhin außergewöhnliche Umstände vorliegen dürften, wenn der Reisende sich auf den Weg in den Urlaub macht. "Liegt die Reise noch weiter in der Zukunft, kommen die normalen Stornogebühren auf den Reisenden zu, falls er sich jetzt schon zum Rücktritt entschließt", erklärt Wojtal. Besser also ist: abwarten.

    Hochrisikogebiet Österreich: Was gilt jetzt für Einreise und Rückkehr nach Deutschland?

    Aus der Einstufung zum Hochrisikogebiet ergeben sich bestimmte Vorgaben bei der Rückkehr nach Deutschland.

    • Ungeimpfte müssen daheim für zehn Tage in Quarantäne. Sie können sich frühestens fünf Tage nach der Wiedereinreise mit einem negativen Test davon befreien.
    • Für Geimpfte und Genese gibt es eine solche Quarantänepflicht nicht.
    • Außerdem müssen alle Reisenden eine Einreiseanmeldung ausfüllen (hier geht es zur Digitalen Einreiseanmeldung für Deutschland), wenn sie aus einem Hochrisikogebiet heimkehren. Das geht online, aber im Notfall auch auf Papier. Kinder unter zwölf Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.
    • Das gleiche gilt für Urlauber, die auf dem Weg nach Hause lediglich ein Hochrisikogebiet durchfahren - zum Beispiel Österreich auf dem Weg von Kroatien zurück nach Deutschland.

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