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Lawine in Lech-Zürs am Arlberg: Zwei Mitglieder der Lawinenkommission vor Gericht

Lawinenunglück in Vorarlberg

Lawine begräbt Skifahrer: Mitglieder der Lawinenkommission freigesprochen

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    Nach einem Lawinenabgang in Vorarlberg im Dezember 2022 müssen sich nun zwei Männer vor Gericht verantworten.
    Nach einem Lawinenabgang in Vorarlberg im Dezember 2022 müssen sich nun zwei Männer vor Gericht verantworten. Foto: Zeitungsfoto.At/Daniel Liebl

    Was am 25. Dezember 2022 auf einer Piste im Skigebiet Lech-Zürs in Vorarlberg passiert ist, wurde mehrmals als "Weihnachtswunder" betitelt. Dort ging eine Lawine von 500 bis 600 Metern Länge und teils mehreren Metern Höhe ab und erfasste fünf Personen. Ein Wunder deshalb, weil alle betroffenen Personen gerettet werden konnten. Dafür sorgten 200 Einsatzkräfte und sieben Hubschrauber.

    Lawine in Lech: Ein Handy-Video ließ auf mehrere Verschüttete schließen

    Aufgrund eines Handy-Videos gingen die Retterinnen und Retter anfangs von zehn Verschütteten aus. Mehrere Wintersportlerinnen und Wintersportler hatten es aber geschafft, sich eigenständig aus den Schneemassen zu befreien. Sie meldeten der Polizei allerdings erst Stunden später, dass ihnen nichts passiert war. Aus diesem Grund dauerte die Suche bis in die Nacht hinein und unter Scheinwerferlicht wurde jeder Quadratmeter mit Sondierstangen nach möglichen Opfern abgetastet.

    Das Video vom Lawinenabgang finden Sie hier.

    Wie konnte es in einem gesicherten Skigebiet zu einer solchen Katastrophe kommen?

    Heute, 28. Mai 2024, stehen laut Berichterstattung des ORF zwei ehrenamtliche Mitglieder der zuständigen Lawinenkommission in Feldkirch (Vorarlberg) vor Gericht. Der Vorwurf: Sie sollen besagte Piste freigegeben haben - ohne sie vorher ausreichend zu prüfen. Zudem soll einer der beiden Männer einen Bericht gefälscht haben, der besagt, dass noch ein weiteres Mitglied der Lawinenkommission an dem Vorfall beteiligt gewesen sei.

    Nach umfangreichen Ermittlungen der Alpinpolizei wirft die Staatsanwaltschaft den mutmaßlichen Tätern grob fahrlässige, schwere Körperverletzung vor.

    Wie der ORF am Nachmittag berichtete, wurden beide Männer in allen Anklagepunkten im Zweifel freigesprochen. Laut dem Richter hätten sie „alles getan, was erforderlich war und in ihrer Macht stand“.

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