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Österreich: Strafen bei zu schnell fahren - Autos von Rasern werden künftig versteigert

Radikal gegen Raser

In Österreich droht Rasern künftig die Versteigerung des Autos

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    Wem sein Auto lieb ist, der sollte in Österreich nicht zu schnell unterwegs sein. Autos von Rasern können dort in Zukunft versteigert werden.
    Wem sein Auto lieb ist, der sollte in Österreich nicht zu schnell unterwegs sein. Autos von Rasern können dort in Zukunft versteigert werden. Foto: imago

    Deutschland ist ein Paradies für Schnellfahrer. Auf der Autobahn gibt es kein Tempolimit und die Strafen für Autofahrer, die zu schnell unterwegs sind, sind im europäischen Vergleich mit am geringsten. Wer allerdings so schnell fährt, dass er das Grenzschild übersieht, dem drohen im Nachbarland Österreich höhere Strafen. Im Extremfall kann die Polizei bald sogar das Auto beschlagnahmen und versteigern.

    Die Regierung will durch die Maßnahmen erreichen, dass der Verkehr im Land sicherer wird. „Wer sein Auto als Waffe verwendet, dem nehmen wir die Waffe weg“, sagte Verkehrsministerin Leonore Gewessler von den österreichischen Grünen bei einer Pressekonferenz.

    Regelung gilt auch für deutsche Fahrer

    Die Österreichische Regierung aus ÖVP und Grünen hat bereits mehrere Verschärfungen für Verkehrssünder umgesetzt, etwa beim Telefonieren am Steuer. Ab März 2024 soll nun das Auto von extremen Raserinnen und Rasern an Ort und Stelle beschlagnahmt und „in letzter Konsequenz“ versteigert werden können, so Verkehrsministerin Leonore Gewessler.

    Aufgrund der Richtlinie der EU zur Gleichbehandlung gilt die Regelung auch für ausländische Fahrer.

    Wann wird das Auto beschlagnahmt und versteigert?

    Bei schweren Vergehen und Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts kann das Auto beschlagnahmt werden. Wenn Einzelpersonen „völlig unbelehrbar“ immer wieder so schnell unterwegs sind, kann nach der Beschlagnahme am Ende des Verfahrens das Fahrzeug dauerhaft abgenommen und versteigert werden.

    Wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h überschritten wird oder außerorts um mehr als 90 km/h, kann die Behörde diese Maßnahme auch schon beim ersten Mal einleiten.

    Strengere Regeln auch bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen

    Auch bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten zukünftig strengere Regeln. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h innerorts bzw. 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets wird der Führerschein abgenommen, jedenfalls vorläufig. Aktuell trifft diese Entscheidung der Polizeibeamte nach eigenem Ermessen.

    Mehr Verkehrssicherheit durch die höheren Strafen

    Die Österreichische Verkehrsministerin fasst die Begründung für das Gesetz so zusammen: „Das ist lebensgefährlich. Das gilt es zu unterbinden." Die Österreichische Regierung will den Verkehr im Land sicherer machen. 142 Unfalltote gab es in Österreich in diesem Jahr bisher - laut Leonore Gewessler jeder einzelne unerträglich und einer zu viel. Sie sagt, wer mit seinem Auto mit 130 km/h durch ein Ortsgebiet rase, der habe sein Fahrzeug nicht unter Kontrolle.

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