Jugendliche, die in Österreich zur Schule gehen, beziehungsweise es nicht tun, müssen künftig mit deutlich höheren Geldbußen rechnen. Das sieht ein Gesetzesentwurf von Österreichs Bildungsminister Christoph Wiederkehr vor.
Demnach sollen die möglichen Strafen für strafmündige Kinder (ab 14 Jahren) im Extremfall von bisher 110 bis 440 Euro auf künftig 150 bis 1000 Euro steigen. In Kraft treten soll das neue Gesetz – sofern es denn auf den Weg gebracht wird – ab dem 1. September 2026.
Österreich will bei Schulverweigerern härter durchgreifen
Dieser Schritt soll die Bußgelder für das Schulschwänzen an die bereits bestehenden Strafen bei der Mitwirkungspflicht der Eltern angleichen. Dort sind ebenfalls bereits bis zu 1000 Euro fällig. Bis es wirklich zu einer Strafe kommt, sind allerdings unter anderem verpflichtende Perspektivgespräche angesetzt. Zudem sollen Lehrerinnen und Lehrer durch Verwarnungen oder Vereinbarungen mit Schülern und Erziehungsberechtigten versuchen, das Schwänzen zu verhindern.

Erst wenn diese Versuche allesamt erfolglos sind und das Fernbleiben von der Schule drei Tage überschreitet, wird der Fall an die Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet, die für das Verfahren und die Verhängung der Strafe zuständig ist.
Übrigens: Sollte das Bußgeld nicht bezahlt werden können und uneinbringlich (unwahrscheinlich, dass die Forderung noch beglichen wird) sein, kommt eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Wochen zum Tragen.
So teuer ist Schule schwänzen in Deutschland
Auch in Deutschland gibt es Geldstrafen für Schulschwänzer, die Höhe des Bußgelds variiert dabei je nach Bundesland. Während beispielsweise in Bayern und Baden-Württemberg je nach Tagessatz wie in Österreich bis zu 1000 Euro fällig werden, greifen Berlin und Brandenburg mit bis zu 2500 Euro noch deutlich härter durch.
Wie eine Sprecherin des Ministeriums für Bildung dem rbb im Mai mitteilte, wurden in Brandenburg im Schuljahr 2023/24 an 153 Schulen Bußgeldverfahren eingeleitet. Wenn das Bußgeld nicht gezahlt wird, droht eine Pfändung. In einigen Bundesländern kann eine nicht beglichene Strafe zu Jugendarrest führen.
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