Startseite
Icon Pfeil nach unten
Österreich
Icon Pfeil nach unten

Termine und Strafen: So ist die Impfpflicht in Österreich geregelt

Corona-Maßnahmen

Termine und Strafen: So ist die Impfpflicht in Österreich geregelt

    • |
    • |
    Ab Februrar gilt in Österreich eine allgemeine Impfpflicht. Wer sich nicht impfen lassen möchte, muss mit Geldstrafen rechnen.
    Ab Februrar gilt in Österreich eine allgemeine Impfpflicht. Wer sich nicht impfen lassen möchte, muss mit Geldstrafen rechnen. Foto: Michael Matthey, dpa (Archivbild)

    Österreich führt als erstes Land in der EU eine allgemeine Impfpflicht ein. Das Parlament hat dem Gesetzesentwurf mit breiter Mehrheit zugestimmt. Demnach müssen ab Februar alle in Österreich wohnhaften Menschen über 18 gegen das Corona-Virus geimpft sein. Die Impfpflicht wird zunächst bis 31. Januar 2024 gelten.

    Österreichs Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) sagte im Parlament: „Je mehr Menschen eine Corona-Schutzimpfung haben, desto weniger sterben an den Folgen einer Corona-Pandemie“. In Österreich wird die Impfpflicht von einer breiten politischen Mehrheit getragen. Auch die Opposition ist dafür, mit Ausnahme der FPÖ. Österreich ist damit ist das einzige Land in der EU mit einer allgemeinen Impfpflicht, in Italien und Griechenland gilt die Pflicht lediglich für Senioren.

    Von der Impfpflicht in Österreich ausgenommen sind Schwangere und Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Auch Genesene sind für 180 Tage ausgenommen.

    Impfpflicht in Österreich: Termine in drei Phasen

    Die Durchsetzung der Impfpflicht wird in drei Phasen ablaufen:

    Phase 1: Am 1. Februar tritt die Impfpflicht in Österreich in Kraft. Die Bevölkerung wird per Brief über die Pflicht informiert und aufgefordert, sich impfen zu lassen.

    Phase 2: In der zweiten Phase beginnen die Kontrollen: Ab dem 15. März wird die Polizei die Einhaltung des neuen Gesetzes kontrollieren. Zum Beispiel im Zuge der Überwachung der Einhaltung der Corona-Regeln, aber auch bei Verkehrskontrollen. Wer keinen Nachweis über eine Impfung oder eine Ausnahmebestätigung vorzeigen kann, wird angezeigt und hat dann noch 14 Tage die Chance, einen Nachweis nachzureichen.

    Phase 3: Bundeskanzler Karl Nehammer sagte, dass er eine dritte Phase nach Möglichkeit vermeiden wolle. Die angestrebte Impfquote von 90 Prozent sollte besser schon früher erreicht werden. Sollte das aber nicht der Fall sein, sollen Impfverweigerer per Verordnung einen Termin zur Impfung als „Impfstichtag“ bekommen. Wer nicht zu diesem vorgegebenen Termin erscheint, soll dann weitere Strafen erhalten. Haftstrafen wird es aber nicht geben. Das gleiche gilt für "Zwangsimpfungen" - die wird es in Österreich in keiner Form geben.

    Strafen bei Verstoß gegen Impfpflicht - saftige Geldstrafen drohen in Österreich

    Wer ohne gültigen Impfnachweis erwischt wird, muss mit Geldstrafen rechnen. Kann man bei einer Kontrolle keinen Nachweis vorzeigen, bekommt man eine Anzeige. Das Strafverfahren wird eingestellt, wenn die Person den Nachweis innerhalb von 14 Tagen doch noch erbringt. Wenn nicht, müssen die Betroffenen zunächst 600 Euro zahlen. Wenn Einspruch erhoben wird oder sich eine Person weigert, die 600 Euro zu bezahlen, wird ein ordentliches Verfahren eingeleitet. Dann wird es richtig teuer: Die Strafe liegt dann bei bis zu 3600 Euro.

    Nicht-Geimpfte sollen außerdem regelmäßig an die Impfpflicht erinnert werden. Das soll über den Abgleich mit dem bereits vorhandenen Zentralen Impfregister geschehen. Die Betroffenen werden dann per Brief mit einem „Erinnerungsschreiben“ aufgefordert, ihre Impfung bis zu einem bestimmten „Impfstichtag“ nachzuholen. Wer sich wiederholt weigert, sich impfen zu lassen und stattdessen immer bezahlt, könnte in einem Jahr insgesamt 2400 Euro bezahlen müssen.

    Einreise nach Österreich: Was gilt ab Februar?

    Die Impflicht in Österreich gilt nur für Menschen, die dort wohnen. Touristen sind nicht davon betroffen. Allerdings gelten in Österreich strenge Einreiseregeln - deshalb dürfen Nicht-Geimpfte aktuell sowieso nicht einreisen. Wer nicht geboostert ist, braucht einen negativen PCR-Test für die Einreise.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden