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Wirecard-Aktionäre können Braun in Österreich verklagen

Wien

Wirecard-Aktionäre können Braun in Österreich verklagen

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    Der ehemalige Vorstandsvorsitzende von Wirecard, Markus Braun, blickt in die Runde vor seiner Aussage vor dem Wirecard-Untersuchungsausschuss des Bundestages. (Archivbild) Nun ist klar: Anleger können ihn in Österreich verklagen.
    Der ehemalige Vorstandsvorsitzende von Wirecard, Markus Braun, blickt in die Runde vor seiner Aussage vor dem Wirecard-Untersuchungsausschuss des Bundestages. (Archivbild) Nun ist klar: Anleger können ihn in Österreich verklagen. Foto: Fabrizio Bensch, dpa (Archiv)

    Grund dafür ist Brauns Wohnsitz in Wien, wie das Oberlandesgericht Innsbruck am Freitag bestätigte.

    Wiener Anwälte hatten eine Musterklage auf Schadenersatz eingebracht. Braun hatte dagegen argumentiert, dass er wegen seiner andauernden U-Haft in Bayern nicht mehr in seinem Heimatland wohnt. Nun stellte das Tiroler Gericht fest, dass die Zivilklage in Österreich zulässig ist.

    Wirecard-Anleger kämpfen und ihr verlorenes Geld

    Die Wiener Kanzlei Aigner/Lehner/Zuschin vertritt nach eigenen Angaben hunderte Wirecard-Anleger, die vor Gericht in München und nun teilweise auch in Österreich um ihr verlorenes Geld kämpfen.

    Ermittler werfen Braun und anderen Wirecard-Managern gewerbsmäßigen Bandenbetrug vor. Sie sollen Banken und Investoren mit Hilfe manipulierter Bilanzen um drei Milliarden Euro geprellt haben.

    Lesen Sie auch: Ein Jahr Wirecard-Skandal - Justiz kämpft mit der Aufarbeitung

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