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3G-Regel in Kino, Fitness und Gastro: Wie wollen Betreiber das überprüfen?

Corona-Beschlüsse

3G-Regel in Kino, Fitness und Gastro: Wie wollen Betreiber das überprüfen?

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    Vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet. So sind die Vorgaben der 3G-Regel auf die sich Bund und Länder für viele Freizeiteinrichtungen geeinigt haben.
    Vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet. So sind die Vorgaben der 3G-Regel auf die sich Bund und Länder für viele Freizeiteinrichtungen geeinigt haben. Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild-Pool/dpa

    In Augsburg liegt die Sieben-Tage-Inzidenz laut den aktuellen Berechnungen des Gesundheitsamtes der Stadt bei 34,4 (Stand 11. August). Kein Wunder, dass sich Jürgen Windisch, Geschäftsführer der Trendyone Fitnessstudios in Augsburg und Ulm, bereits Gedanken um die Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz macht. Fitnessstudios fallen nämlich unter die sogenannte 3G-Regel: Spätestens ab dem 23. August muss jeder Besucher und jede Besucherin genesen, geimpft oder negativ getestet sein - sofern die Sieben-Tages-Inzidenz stabil über 35 liegt. Das gilt ebenfalls in Kliniken, Pflegeheimen, Friseuren, Hotels und in Innenräumen etwa in Restaurants oder bei Veranstaltungen. Das hat die Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag entschieden. (Die Inzidenzwerte für das Allgäu finden Sie hier.)

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