Die Booster-Impfung, also eine Auffrischung für bereits vollständig gegen Covid-19 geimpfte Menschen, wird jetzt allen Menschen ab 18 empfohlen, auch in Bayern. Das wirft allerdings Fragen auf. Was ist eine Booster-Impfung? Wann sollte ich zur Auffrischung gehen? Was ist der richtige Abstand zwischen Zweitimpfung und Booster-Impfung? Und welche Nebenwirkungen hat sie? Ein Überblick über Fragen und Antworten.
Warum ist die Auffrischungsimpfung gegen Corona sinnvoll?
Die Booster-Impfung stärkt das Immunsystem nochmals gegen das Sars-CoV-2-Virus. Dafür erhalten vollständig geimpfte Menschen eine weitere Dosis eines zugelassenen Covid-19-Impfstoffs. Der Begriff "Booster" kommt aus dem Englischen und lässt sich zum Beispiel mit "Verstärker" übersetzen.
Wem empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) die Auffrischung?
Die Stiko empfiehlt allen Menschen ab 18 Jahren die COVID-19-Auffrischimpfung. Vorrangig sollten sich aber folgende Personengruppen die Booster-Impfung holen:
- Personen mit Immundefizienz. Denn Menschen mit stark geschwächtem Immunsystem, etwa in Folge einer Chemotherapie oder eines angeborenen Immundefekts, reagieren teils gar nicht oder nicht richtig auf die Impfung.
- Personen im Alter über 70. Bei älteren Menschen ist der durch die Impfung aufgebaute Immunschutz gegen das Virus im Vergleich zu Jüngeren häufig nicht so hoch und lässt mit der Zeit nach, schreibt das Robert Koch-Institut (RKI).
- BewohnerInnen und Betreute in Pflegeeinrichtungen.
- sowie Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen.
Auch bisher Nicht-Geimpfte sollen vordringlich geimpft werden, so die StiKo.
Bekomme ich die Booster-Impfung 5 oder 6 Monate nach der Zweitimpfung?
Zunächst hieß es, die Auffrischungs-Impfung solle frühestens sechs Monate nach der Zweitimpfung erfolgen. Das ist mittlerweile aufgeweicht. In Bayern ist die Boosterimpfung bereits fünf Monate nach der Zweitimpfung möglich.
Welche Impfstoffe werden für die Auffrischung genutzt?
Zur Auffrischung werden nur mRNA-Impfstoffe genutzt, also zum Beispiel Biontech oder Moderna.
Welche Nebenwirkungen kann die Booster-Impfung gegen Corona haben?
Die Impfreaktionen der Booster-Impfung sind mit denen der zweiten Corona-Impfung vergleichbar, heißt es bei der Stiko. Folgende Reaktionen auf eine Auffrischungsimpfung mit dem Vakzin von BioNTech/Pfizer sind laut RKI bekannt:
- Schmerzen an der Einstichstelle (83 Prozent)
- Schwellung (8 Prozent)
- Rötung (5,9 Prozent)
- Abgeschlagenheit (63,7 Prozent)
- Kopfschmerzen (48,4 Prozent)
- Muskelschmerzen (39,1 Prozent)
- Schüttelfrost (29,1 Prozent)
- Gelenkschmerzen (25,3 Prozent)
- Fieber (8,73 Prozent)
- Durchfall (8,7 Prozent)
- schwere Abgeschlagenheit (4,5 Prozent)
- Erbrechen (1,7 Prozent)
- schwere Muskelschmerzen (1,4 Prozent)
- schwere Kopfschmerzen oder Schüttelfrost (1,0 Prozent)
- schwere Gelenkschmerzen (0,3 Prozent)
Diese Impfreaktionen waren größtenteils mild bis moderat und hielten nur wenige Tage an.
Forscher in den USA haben in Studien bei 7,8 Prozent der Drittgeimpften unerwünschte Ereignisse festgestellt, die wohl mit der Impfung zusammenhingen. Dazu gehörten eine Schwellung der Lymphknoten (5,2 Prozent), allgemeines Unwohlsein und andere Nebenwirkungen (2,3 Prozent). Bislang unklar ist, ob es nach einer Auffrischungsimpfung ähnlich wie nach der Zweitimpfung mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer in seltenen Fällen zu einer Herzmuskelentzündungen kommen kann.
Was kostet die Auffrischungs-Impfung gegen Corona?
Nichts. Alle Impfungen gegen das Coronavirus, die nach der Impfverordnung durchgeführt werden, sind für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos. Das gilt auch für Auffrischungsimpfungen.
Kann sich jeder eine Booster-Impfung holen?
Ja. Grundsätzlich haben alle Bürger ab 18 Jahre Anspruch auf eine Corona-Auffrischungsimpfung. Denn die Impfverordnung sieht die Möglichkeit für Auffrischungsimpfungen grundsätzlich für alle vor, für die es zugelassene Impfstoffe gibt. Lediglich die von der Stiko jeweils empfohlenen Impfabstände sind einzuhalten.
Wichtig zu wissen: Es kann vorkommen, dass Ärztinnen und Ärzte darauf verweisen, dass sie zunächst vor allem die gefährdeten Personengruppen auffrischen möchten. Hier ist also Geduld und Verständnis gefragt.

Der richtige Zeitpunkt: Wann sollte ich mir die Booster-Impfung holen?
Zwischen der ersten abgeschlossenen Impfserie und der auffrischenden Impfung sollten fünf bis sechs Monate liegen.
- Ausnahmen gelten für Menschen, die ihre Grundimmunisierung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben
- sowie für Personen mit einer schweren Immunsuppression.
- Beiden Personengruppen wird die Auffrischungsimpfung beziehungsweise die Optimierung der Grundimmunisierung bereits ab vier Wochen nach der ersten abgeschlossenen Impfserie angeboten.
Wo bekomme ich die Booster-Impfung gegen Covid-19?
- Erste Anlaufstelle ist der Hausarzt oder die Hausärztin.
- Wer dort nicht weiterkommt, kann zum Beispiel bei der kostenlosen Hotline 116 117 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung anrufen und nach Terminen fragen.
- Auch in den Impfzentren und bei mobilen Impfteams kann man die Booster-Impfung durchführen lassen.
Eine vorherige Anmeldung ist absolut sinnvoll. Für einen Termin kann man sich online unter www.impfzentren.bayern oder telefonisch unter der bundeseinheitlichen Telefonnummer 116 117 anmelden.
Eine weitere Anlaufstelle ist das vom Bundesgesundheitsministerium betriebene Portal "zusammengegencorona.de". Dort gibt es zum Beispiel eine interaktive Deutschlandkarte, in der man Links, Telefonnummern sowie konkrete Impfangebote findet.
Ist es schlimm, wenn man zu lange wartet mit der Auffrischung?
Immunologe Carsten Watzl sagt dazu: Die rund sechs Monate Abstand nach der zweiten Impfung seien für Personen ohne Immunschwäche ein Richtwert. Aus immunologischer Sicht sei alles zwischen vier und acht Monaten "wohl okay".
Ob man sich infiziere, hänge aber nicht nur davon ab, wie gut der Immunschutz ist, so der Experte, sondern auch davon, wie stark man dem Virus ausgesetzt ist. "Daher geht aktuell das Infektionsrisiko auch nach oben, wenn die Inzidenzen steigen."
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Quellen: RKI, Bundesgesundheitsministerium, dpa. Dieser Artikel wurde zuletzt am 17. November aktualisiert.