Spanien und speziell seine Inseln zählen zu den beliebtesten Urlaubszielen der Deutschen. In der Corona-Pandemie aber werden auch Touristen vor besondere Proben gestellt. Denn jedes Land will mit aller Macht verhindern, dass sich das Virus wieder unkontrolliert ausbreitet. Worauf muss bei einer Reise nach Spanien geachtet werden?
Bei einer Einreise über den Luft- oder Seeweg, das gilt hier auch für Transitreisen, muss ein Formular zur Gesundheitskontrolle ausgefüllt werden. Dieses erzeugt einen QR-Code, der via App oder als Papierausdruck beim Check-in und bei der Einreise vorzuzeigen ist.
Werden falsche Angaben gemacht oder fehlt das Formular, das frühestens 48 Stunden vor der Einreise ausgefüllt werden kann, droht laut Auswärtigem Amt eine Geldstrafe. Wichtig zu wissen: Die Sitzplatznummer kann auch nachträglich eingetragen werden, jedoch lässt sich erst danach der QR-Code generieren. Mehr zur Corona-Krise im Newsblog der Allgäuer Zeitung.
Urlaub in Spanien: Einreise von Deutschland nur mit 3G-Nachweis
Deutschland wird derzeit (Stand: November 2021) als Risikogebiet eingestuft. Das bedeutet, alle Einreisenden ab zwölf Jahren müssen entweder einen Impf-, einen Genesenen- oder einen Testnachweis zur Hand haben. Dabei gilt: PCR-Tests dürfen maximal 72 Stunden alt sein, Antigentest höchstens 48 Stunden.
Die Nachweispflicht gilt nicht für Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger, die auf dem Landweg einreisen. Anerkannt werden nur Nachweise in spanischer, englischer, französischer oder deutscher Sprache.
Unter anderem wird bei der Einreise regelmäßig auch die Körpertemperatur gemessen. Liegt diese über 37,5 Grad oder gibt es andere Auffälligkeiten, kann eine eingehendere Untersuchung erfolgen. Durchreisen unterliegen keinerlei Beschränkungen.
Corona-Regeln in Spanien: Wann gilt Maskenpflicht?
Eine generelle Maskenpflicht im Freien gibt es im Land nicht mehr. Verpflichtend ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes jedoch, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter zu Personen außerhalb des eigenen Haushaltes nicht eingehalten werden kann.
In allen geschlossenen öffentlichen Räumen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln müssen dagegen durchgehend Masken getragen werden. Kinder unter sechs Jahren sind ebenso ausgenommen wie Personen, bei denen die Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen kontrainzidiert.
Bei Open-Air-Veranstaltungen dürfen Mund und Nase nur frei bleiben, wenn das Publikum sitzt und die Plätze einen Abstand von mindestens 1,50 Meter aufweisen. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht sind laut Auswärtigem Amt 100 Euro fällig.
Corona-Maßnahmen in Spanien: Rauchen ohne Abstand oder im Gehen untersagt
Im Freien darf nicht geraucht werden, falls ein Abstand von zwei Metern nicht möglich ist. Das Rauchen ist vielerorts auch im Gehen untersagt.
Über die genauen Sicherheits- und Hygienevorschriften in Hotels und Apartments informiert laut „ADAC“ die jeweilige Unterkunft. In Restaurants ist ein Abstand von 1,50 Meter zwischen den Tischen vorausgesetzt.
Am Strand muss ebenfalls ein Abstand von 1,50 Meter zu Personen aus anderen Haushalten eingehalten werden. Liegen und Hängematten sollen nach dem Gebrauch desinfiziert werden.
Corona-Regeln auf Mallorca weichen teilweise ab
Auf den Balearen, zu denen die Urlaubsinsel Mallorca zählt, gelten teilweise abweichende Regeln. So wird empfohlen, sich in der Öffentlichkeit im Freien mit höchstens 15 und in Innenbereichen mit maximal zehn Personen zu treffen. Einschränkungen diesbezüglich gibt es aber offiziell nicht mehr.
In den Außenbereichen von Restaurants, Cafés und Kneipen greift ein Rauchverbot. Beim Eintritt in Clubs, Diskos oder Nachtlokale ist ein 3G-Nachweis zu erbringen. Auf der Tanzfläche gilt eine Maskenpflicht.
Auf den Inseln müssen analog zum Festland im Freien Mund und Nase bedeckt werden, wenn kein Abstand von mindestens 1,50 Meter möglich ist. Geraucht werden darf nur im Stehen, dabei ist ebenfalls ein Sicherheitsabstand von 1,50 Meter einzuhalten.
Beim Aufenthalt am Strand ist darauf zu achten, dass zu Liegen, Sonnenschirmen und sonstiger Ausstattung anderer Gäste ein Abstand von zwei Metern gegeben ist.
Wichtig für Klassen- oder Vereinsfahrten: Ab einer Reisegruppengröße von mehr als 20 Personen müssen alle Teilnehmer beim Einchecken in die Unterkunft einen negativen PCR-Test oder einen Impfnachweis vorlegen.