Das Landgericht Stuttgart hat dafür nun einen sogenannten Vorlagebeschluss erlassen und dem Oberlandesgericht (OLG) vorgelegt, wie die hinter den Anträgen stehende Rechtsanwaltskanzlei Tilp am Freitag mitteilte. Das Gericht bestätigte die Angaben. Der Vorlagebeschluss enthält sogenannte Feststellungsziele, mit denen die OLG-Richter grundlegende und für alle Investorenklagen gleichermaßen relevante Fragen klären sollen.
Anleger klagen gegen Daimler
Die Anleger werfen Daimler vor, die Märkte zu spät über die finanziellen Folgen der Dieselaffäre informiert zu haben. Dadurch seien die Daimler-Aktien, die die Anleger gekauft haben, zum damaligen Zeitpunkt viel zu teuer gewesen. Wegen ähnlicher Vorwürfe gibt es gegen Volkswagen und die Dachgesellschaft Porsche SE bereits ein Musterverfahren in Braunschweig.
Daimler hält die Klagen für unbegründet und kündigte an, sich gegen die Vorwürfe auch in dem Musterverfahren mit allen juristischen Mitteln zu verteidigen. Der Konzern hat nach Angaben eines Sprechers selbst einen Antrag auf ein sogenanntes KapMuG-Verfahren gestellt, um die aus seiner Sicht unbegründeten Vorwürfe einheitlich klären zu lassen. KapMuG steht für Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz.
In diversen am Landgericht Stuttgart eingereichten Investorenklagen summieren sich die Schadenersatzforderungen gegen den Autobauer inzwischen auf deutlich mehr als eine Milliarde Euro.
Lesen Sie auch: Audi-Prozess: Aussage von Ex-Chef Rupert Stadler erwartet.