Was bedeuten Isolation und Quarantäne?
"Quarantäne" und "Isolation" werden oft gleichbedeutend benutzt. Beide Maßnahmen sollen weitere Ansteckungen verhindern. Sie unterscheiden sich nur in einer Weise maßgeblich: Müssen sich nachweislich Infizierte absondern, spricht man von "Isolation" – geht es um Verdachtspersonen, also etwa enge Kontaktpersonen, heißt es "Quarantäne".
Wie lange muss ich als Infizierter wegen Corona in Isolation?
Das entscheidet im Einzelfall das zuständige Gesundheitsamt. Allerdings orientieren sich diese an Vorgaben, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. (Lesen Sie auch: Lauterbach fordert härtere Corona-Regeln)
In Bayern können sich infizierte Geimpfte nach sieben Tagen in Isolation mittels PCR- oder Schnelltests "freitesten", die Isolation also vorzeitig beenden. Die Entscheidung trifft das Gesundheitsamt. Für Ungeimpfte endet die Isolation frühestens 14 Tage nach dem ersten positiven Test. Zeigen sich Krankheitssymptome, endet die Isolation frühestens 14 Tage nach Symptombeginn und erst, wenn die Krankheitsanzeichen seit mindestens zwei Tagen verschwunden sind.
In Baden-Württemberg hingegen müssen sich Infizierte zehn Tage lang absondern, unabhängig von Krankheitssymptomen. Jeder kann sich unabhängig vom Impfstatus nach sieben Tagen freitesten.
Muss ich als Kontaktperson in Quarantäne?
Wer mit einer infizierten Person in engem Kontakt stand, muss ebenfalls in Quarantäne. Aber auch hier unterscheiden sich die Regelungen je nach Bundesland. In Bayern müssen enge Kontaktpersonen zehn Tage in Quarantäne. Als enge Kontaktperson gilt man unter folgenden Voraussetzungen:
- Enger Kontakt mit weniger als 1,5 m Abstand länger als zehn Minuten ohne Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske.
- Gespräch mit weniger als 1,5 Metern Abstand und ohne Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske, unabhängig von der Dauer.
- Gleichzeitiger Aufenthalt im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole für mehr als zehn Minuten ohne Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske, unabhängig vom Abstand.
Ausnahmen gelten für vollständige Geimpfte und Genesene ohne Symptome. Kontaktpersonen können sich nach sieben Tagen freitesten.
Auch hier unterscheiden sich die Regelungen je nach Bundesland. In Baden-Württemberg dauert die Quarantäne für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen 14 Tage. Immunisierte Personen sind davon ausgenommen, sofern nicht befürchtet wird, es könne sich um eine Infektion mit einer besorgniserregenden Corona-Variante handeln. In Schleswig-Holstein ist beispielsweise bereits nach fünf Tagen eine Freitestung mit PCR-Test oder nach sieben Tagen mit Antigen-Schnelltest möglich.
Gelten bei Omikron besondere Regeln für die Quarantäne?
Das Robert-Koch-Institut empfiehlt, bei besorgniserregenden Corona-Varianten wie Omikron eine 14-tätige Quarantäne für alle engen Kontaktpersonen, auch für Geimpfte. In Bayern gilt eine entsprechende 14-tägige Quarantänepflicht für Omikron-Verdachtsfälle. Die Ausnahmeregelung zugunsten vollständiger geimpfter und genesener Kontaktpersonen ohne Symptome bei der Quarantäne gilt daher nicht, wenn das Gesundheitsamt von einer Omikron-Infektion ausgeht.
Hat eine Booster-Impfung Einfluss darauf, wie lange ich in Quarantäne muss?
Nein. Wie lange man in Quarantäne muss, hängt zwar in bestimmten Fällen davon ab, ob man geimpft ist. In solchen Fällen ist ein vollständiger Impfschutz aber ausreichend für eine Verkürzung der Quarantäne. Dieser liegt bei den gängisten Impfstoffen nach zwei verabreichten Impfungen vor, beim Janssen-Vakzin bereits nach einer Dosis.
Welche Konsequenzen hat Omikron bei der Quarantäne außerdem?
Die Omikron-Variante ist ersten Erkenntnissen zufolge deutlich ansteckender als bisherige Formen des Coronavirus'. Die Folge sind stark steigende Inzidenzzahlen. In immer mehr Bereichen des Lebens fehlt daher Personal. Besonders problematisch ist das in wichtigen Versorgungsbereichen wie in Krankenhäusern, bei der Feuerwehr oder der Polizei. Die Gesundheitsministerinnen und -minister diskutieren
Wie läuft die Quarantäne zu Hause ab?
Die Quarantäne oder Isolation muss in einem abgrenzbaren Teil eines Gebäudes verbracht werden. Dieser darf während der gesamten Dauer nicht verlassen werden. Einzige Ausnahmen: der eigene Garten, die Terrasse oder ein Balkon darf alleine betreten werden, sofern er nicht gemeinschaftlich genutzt wird. Auch für einen angeordneten Corona-Test oder zum Freitesten dürfen Personen in Quarantäne oder Isolation die Wohnung verlassen. Die betroffene Person muss sich so gut es geht von anderen Haushaltsmitgliedern fernhalten. Auch Kontakte zu Außenstehenden wie Paketbotinnen und -boten ist verboten.
Gelten für Kinder bei der Quarantäne besondere Regeln?
Besonders schwierig ist die Quarantäne für Kinder. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) betont, Kinder, die unter Quarantäne stehen, bräuchten die Fürsorge und Zuwendung ihrer Eltern oder anderer familiärer Bezugspersonen. Nicht immer könnten beispielsweise die Abstandsregeln konsequent umgesetzt werden. "Es sollte versucht werden, die Hygieneregeln so gut es geht einzuhalten und individuelle Lösungen für die Situation zu finden. Es ist wichtig, dass die Maßnahmen kindgerecht und lebensnah sind."
Muss ich nach der Einreise aus einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet in Quarantäne?
In Deutschland gilt bundesweit eine zehntägige Quarantänepflicht nach der Einreise aus Hochrisikogebieten und Virusvariantengebieten. Ausnahmen gelten für folgende Personen:
- für Grenzpendler
- Personen, die das Virusvariantengebiet oder Hochrisikogebiet ohne Zwischenhalt durchquert haben.
- Personen, die Deutschland nur durchreisen und auf schnellstem Wege verlassen.
Nach Aufenthalten in Hochrisikogebieten kann die Quarantäne beendet werden, wenn ein Impf- oder Genesennachweis vorgelegt wird. Nach fünf Tagen kann die Quarantäne auch mit einem negativen Testnachweis beendet werden. Kinder unter sechs Jahren müssen nur fünf statt zehn Tage in Quarantäne.
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