Ein mutmaßlicher Schleuser darf den Behörden in Frankreich überstellt werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) erklärte die Auslieferung des Mannes für zulässig. Dem 24-Jährigen wird fahrlässige Tötung vorgeworfen.
Er soll Mitglied einer Schleuserbande sein, die 67 Migranten von Frankreich nach Großbritannien im Sommer 2023 gebracht hat. Dabei war es zu einem Schiffsbruch auf dem Ärmelkanal gekommen. Sieben Personen starben, 60 mussten gerettet werden.
Der Mann war im Februar 2025 am Frankfurter Flughafen festgenommen worden. Die französischen Behörden hatten um Festnahme des Verfolgten und um seine Auslieferung gebeten. Das OLG erklärte das für zulässig und ordnete die Überstellung an die französische Justiz an. Es bestehe die Gefahr, dass der Verfolgte, der über keinen festen Wohnsitz verfüge, sich dem Auslieferungsverfahren entziehe.
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