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Illegale Werbeanrufe für Sky und Mobilcom: Callcenter muss 145.000 Euro Strafe zahlen

Bundesnetzagentur

Illegale Werbeanrufe für Sky und Mobilcom: Callcenter muss 145.000 Euro Strafe zahlen

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    Wegen unerlaubter Werbeanrufe hat die Bundesnetzagentur 145.000 Euro Geldbuße gegen ein Hamburger Call-Center verhängt (Symbolbild).
    Wegen unerlaubter Werbeanrufe hat die Bundesnetzagentur 145.000 Euro Geldbuße gegen ein Hamburger Call-Center verhängt (Symbolbild). Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild)

    Die Bundesnetzagentur hat gegen ein Hamburger Call-Center eine Geldbuße in Höhe von 145.000 Euro verhängt. Grund sind unerlaubte Werbeanrufe. Außerdem sollen Mitarbeiter des Callcenters Angerufenen unerwüschte Verträge untergeschoben haben.

    Das Unternehmen hatte nach Erkenntnissen der Bundesnetzagentur im Auftrag des Mobilfunkanbieters Mobilcom-debitel an dessen Kunden insbesondere Drittanbieter-Abonnements für Hörbücher und Zeitschriften, Video-on-Demand Dienste, Sicherheitssoftware oder Handyversicherungen vertrieben. "Dabei kam es immer wieder dazu, dass den Angerufenen im Nachgang des Telefonats Zusatzdienstleistungen untergeschoben und teilweise auch in Rechnung gestellt wurden, die diese überhaupt nicht bestellt hatten", so die Regulierungsbehörde.

    Daneben hatte das Call-Center für Sky Deutschland Fernsehen telefonische Neukunden-Akquise übernommen. "Das Unternehmen führte all diese Anrufe durch, obwohl keine gültige Werbeeinwilligung der Angerufenen vorlag. Viele Betroffene berichteten zudem gegenüber der Bundesnetzagentur, dass trotz Untersagung weiterer Anrufe gehäuft Kontaktaufnahmen erfolgten, durch die sie sich massiv belästigt fühlten", so die Behörde weiter.

    Auch Bußgelder gegen Mobilcom-debitel und Sky Deutschland Fernsehen

    Gegen Mobilcom-debitel und Sky Deutschland Fernsehen hatte die Bundesnetzagentur wegen der rechtswidrigen Werbeanrufe ebenfalls bereits hohe Bußgelder verhängt.

    Bei der telefonischen Neukundenakquise für Sky Deutschland Fernsehen hatte das Call-Center den Ermittlungen zufolge Adresskontingente bei Adresshändlern eingekauft. Angeblich hätten die Betroffenen auf Internetseiten der Adresshändler First Online Trading GmbH, Flow Factory Solutions GmbH und ARU Media GmbH an Gewinnspielen teilgenommen und dabei auch ein Werbeeinverständnis abgegeben.

    Nach Ermittlungen der Bundesnetzagentur haben Angerufenen diese Internetseiten jedoch weder besucht noch im Rahmen eines Gewinnspiels eine Werbeeinwilligung erteilt.

    Die Geldbuße gegen die Firma ist noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.

    Unerlaubte Telefonwerbung melden

    Verbraucherinnen und Verbraucher, die Werbeanrufe erhalten, in die sie nicht eingewilligt haben oder die sie trotz eines Werbewiderrufs erhalten, können sich bei der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde melden. Um die Täter überführen zu können, sind möglichst präzise und detaillierte Angaben hilfreich.

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