Hessens höchstes Gericht hat nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur den 11. Juni als Termin für eine Verhandlung über die AfD-Verfassungsklage zum Corona-Untersuchungsausschuss ins Auge gefasst. Das Urteil des Staatsgerichtshofs in Wiesbaden wird dann mehrere Wochen oder wenige Monate später erwartet.
Der Landtag hatte im Juni 2024 seinen Untersuchungsausschuss zur früheren Corona-Politik auf Betreiben der AfD-Opposition eingesetzt. Zu dem AfD-Antrag mit 43 Fragen hatte das Parlament zuvor auf Initiative der übrigen Fraktionen wegen verfassungsrechtlicher Bedenken mehrere Gutachten in Auftrag gegeben. Nach deren Lektüre kürzten CDU, SPD, Grüne und FDP den Untersuchungsauftrag auf nur noch sieben Punkte.
AfD: Bürger haben Anrecht auf umfassende Aufklärung
Die AfD-Fraktion reichte Ende 2024 Verfassungsklage dagegen ein - Hessens Bürger hätten ein Anrecht auf umfassende Aufklärung der einstigen Corona-Politik. Auch bei der Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses strebt die Oppositionsfraktion Änderungen zu ihren Gunsten an.
Zuerst hatte die AfD auch etwa Lockdowns, Impfungen und Maskenpflichten zum Thema machen wollen. Die übrigen Fraktionen kritisierten jedoch, das fasse die Untersuchungsthemen zu weit und beziehe auch Bundesbehörden ein, für die der hessische Landtag nicht zuständig sei.
Akten mit insgesamt tausenden Seiten
Bei einer neuen Sitzung hinter verschlossenen Türen einigte sich der Corona-Untersuchungsausschuss derweil nach Worten des Ausschussvorsitzenden Yanki Pürsün (FDP) auf die Anforderung vieler Akten mit insgesamt mehreren tausend Seiten von zahlreichen Landesministerien. Zudem beschloss das Gremium die Ladung von mehr als einem Dutzend Sachverständigen, darunter bekannte Virologen sowie Experten von Forschungsinstituten. Bislang hat der Ausschuss seine inhaltliche Arbeit noch nicht begonnen.
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