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Justizministerin Lambrecht (SPD) für Wahlrecht ab 16 Jahren

CDU dagegen

Justizministerin Lambrecht (SPD) für Wahlrecht ab 16 Jahren

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    Bundesjustizministerin Christine Lambrecht befürwortet ein Wahlrecht ab 16 Jahren.
    Bundesjustizministerin Christine Lambrecht befürwortet ein Wahlrecht ab 16 Jahren. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa, Archiv

    "Sehr viele junge Leute setzen sich heute intensiver mit der Frage auseinander, wie ihre Zukunft gestaltet werden soll, und sie wägen ab, wem sie vertrauen wollen. Das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung", sagte die SPD-Politikerin der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). "Daher halte ich ein Wahlrecht mit 16 für angebracht."

    Über die Änderung des Wahlrechts entscheide zwar das Parlament, daher werde sie als Ministerin keinen Entwurf einbringen. Eine Parlamentsinitiative würde sie aber unterstützen, hieß es in dem Bericht weiter.

    Mit einer Initiative der SPD-Fraktion rechnet Lambrecht demnach allerdings nicht: "Der Koalitionspartner würde nicht mitziehen, daher wäre ein Vorstoß jetzt nicht sonderlich glaubwürdig", sagte sie. "Aber ich gehe fest davon aus, dass der Vorschlag für ein Wahlrecht ab 16 im Wahlprogramm der SPD stehen wird."

    CDU hält Forderungen für "nicht schlüssig"

    Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer, sagte der Zeitung, er halte die Forderung nach einem Wahlrecht ab 16 für "nicht schlüssig". "Wenn man 16-Jährigen zutraut, eine politische Entscheidung zu treffen, muss man eigentlich auch die Geschäftsfähigkeit und die volle Strafmündigkeit mit 16 diskutieren", sagte er. "Darf man mit 16 dann auch ein Haus kaufen? Es wäre doch unlogisch, wenn man den Jugendlichen nur zumutet, die gesamte deutsche Politik übersehen zu können, in anderen Bereichen aber auf die Volljährigkeit mit 18 Jahren verweist."

    Lambrecht widersprach: "Strafmündigkeit beginnt mit 14 Jahren. Und das Jugendstrafrecht sieht eine besondere Behandlung bis zum Alter von 21 Jahren vor, da spielt der Reifegrad der jungen Menschen eine Rolle. Die Verknüpfung von Wahlalter und Strafmündigkeit macht daher keinen Sinn und ist schräg."

    Jüngst hatte Grünen-Chef Robert Habeck die Forderung seiner Partei nach einem Wahlrecht ab 16 bei der Bundestagswahl erneuert.

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