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Mann mit Samuraischwert getötet: War der Angeklagte Herr seiner Sinne?

Tödlicher Angriff in Stuttgart

Mann mit Samuraischwert getötet: War der Angeklagte Herr seiner Sinne?

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    Bei einer Auseinandersetzung in Stuttgart ist ein Mann im Sommer 2019 tödlich verletzt worden.
    Bei einer Auseinandersetzung in Stuttgart ist ein Mann im Sommer 2019 tödlich verletzt worden. Foto: Sven Kohls/SDMG/dpa

    Nach der tödlichen Attacke mit einem Samuraischwert mitten auf einer Straße in Stuttgart wird an diesem Montag (14.00 Uhr) das Urteil im Mordprozess erwartet. Die Staatsanwaltschaft plädiert für eine 13-jährige Haftstrafe und die Unterbringung des Angeklagten in einer Psychiatrie, die Anwälte fordern Freispruch - und ebenfalls die Behandlung in einer psychiatrischen Einrichtung.

    Der Jordanier soll seinen früheren Mitbewohner vor etwa einem Jahr in aller Öffentlichkeit und vor den Augen der Tochter des Opfers angegriffen und umgebracht haben. Während die Beweise für die Tat eindeutig scheinen, bleibt das Motiv nach sämtlichen Zeugenaussagen unklar.

    Hat der Mann im Wahn gehandelt?

    Im Stuttgarter Landgericht soll abschließend die Frage geklärt werden, ob der Angeklagte im Wahn gehandelt hat und damit zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war - oder ob er vermindert Herr seiner Sinne war und noch eine Haftstrafe infrage kommt. Laut Staatsanwaltschaft hat der Mann "mit absolutem Vernichtungswillen" getötet. Er habe sich eingebildet, vom Opfer missbraucht oder verspottet worden zu sein. Deshalb habe er aus Rache zum Schwert gegriffen.

    Der Gutachter hatte sich mit der psychischen Beurteilung des 31-Jährigen schwer getan und ihn als vermindert schuldfähig eingeordnet. Der Sachverständige schrieb dem Angeklagten eine Form religiösen Wahns zu.

    Jordanier behauptete, ein Prophet zu sein

    Was allerdings von einem klassischen Wahn teils abweiche: Der Jordanier habe in den Gesprächen meistens kontrolliert gewirkt und abgewogen, was er erzählt, sagte der Gutachter. Mal habe der Jordanier behauptet, ein Prophet zu sein, mal habe er selbst Zweifel daran geäußert. "Jemand mit einer echten Psychose kann nicht filtern, was er preisgibt und was nicht", sagte der Gutachter.

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