Der Deutsche Presserat hat Bild.de, die Rheinische Post und die Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung für ihre Berichterstattung über den mehrfachen Kindsmord in Solingen gerügt. Alle drei Redaktionen hatten Passagen aus einem WhatsApp-Chat zwischen dem einzigen überlebenden elfjährigen Sohn und dessen zwölfjährigen Freund bzw. einer Freundin veröffentlicht.
Der Presserat sah in den Veröffentlichungen des privaten Chatverlaufs zweier Kinder vor dem Hintergrund eines traumatisierenden Ereignisses eine Verletzung ihrer Menschenwürde nach Ziffer 1 des Pressekodex.
Die Redaktionen verstießen zudem gegen eine Richtlinie des Pressekodex, wonach über einen seelisch leidenden Menschen nicht in einer über das öffentliche Interesse hinausgehenden Art und Weise berichtet werden soll. Außerdem hätten die Redaktionen das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegen die Interessen der Opfer und Betroffenen sorgsam abwägen müssen.
Der Bericht bei Bild.de verstieß laut Presserat zudem gegen den Opferschutz nicht nur des überlebenden Jungen, sondern auch dessen Freundes, der den Chat zur Verfügung gestellt hatte. Die Redaktion hatte – mit Zustimmung der Mutter – zudem dessen Foto veröffentlicht. Hier hätte die Redaktion ihrer Eigenverantwortung nachkommen müssen und sich nicht auf die Freigabe durch die Mutter verlassen dürfen.
Bild.de erhielt eine weitere Rüge für Artikel, in denen Fotos zahlreicher äußerer Details vom Tatort-Haus bis hin zur Hausnummer veröffentlicht waren und an denen kein berechtigtes öffentliches Interesse bestand. Die Süddeutsche Zeitung hatte in ihrem gerügten Online-Artikel die komplette Adresse des Tatorts genannt. Hier überwogen nach Ansicht des Presserats die schutzwürdigen Interessen der mutmaßlichen Täterin und der Opfer.
Alle drei gerügten Redaktionen hatten nachträglich die WhatsApp-Nachrichten aus ihrer Berichterstattung gelöscht. Angesichts der Schwere der Verstöße sah der Beschwerdeausschuss aber nicht von den Rügen ab.
Über die Veröffentlichung des WhatsApp-Chats auf Bild.de hatten sich nach Angaben des Presserats 171 Leserinnen und Leser beschwert.
Der Deutsche Presserat ist das Selbstkontrollorgan der deutschen Print- und Onlinemedien.