Startseite
Icon Pfeil nach unten
Panorama
Icon Pfeil nach unten

Oberlandesgericht weist Tina Turners Klage gegen bayerischen Veranstalter ab

Justiz

Oberlandesgericht weist Tina Turners Klage gegen bayerischen Veranstalter ab

    • |
    • |
    Oliver Forster, Geschäftsführer der Konzertagentur Cofo Entertainment GmbH & Co.KG und Dorothea Fletcher, Darstellerin der Tina Turner vor Gericht. Tina Turner klagte gegen einen bayerischen Entertainment-Unternehmer.
    Oliver Forster, Geschäftsführer der Konzertagentur Cofo Entertainment GmbH & Co.KG und Dorothea Fletcher, Darstellerin der Tina Turner vor Gericht. Tina Turner klagte gegen einen bayerischen Entertainment-Unternehmer. Foto: Oliver Berg, dpa

    Das Oberlandesgericht Köln hat am Donnerstag eine Klage der Sängerin Tina Turner abgewiesen. Damit setzte sich ein von ihr verklagter bayerischer Tourveranstalter im Berufungsverfahren durch.

    Die 81-jährige Tina Turner hatte gegen das Werbeplakat für die Show "Simply The Best - Die Tina Turner Story" geklagt. Man könne denken, dass sie selbst an der Show mitwirke, was aber nicht der Fall sei. In erster Instanz gab ihr das Landgericht Köln darin recht.

    Gegen diese Entscheidung legte der Tourveranstalter Cofo Entertainment aus Passau Berufung ein und bekam recht. Das Oberlandesgericht geht nicht davon aus, dass der Eindruck entsteht, Tina Turner würde in der Show selbst auftreten.

    Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht ließ Revision zum Bundesgerichtshof zu. Die Rechtsfrage, ob in einem solchen Fall die Kunstfreiheit oder das Recht am eigenen Bild und am eigenen Namen höher zu bewerten sei, sei noch nicht höchstrichterlich geklärt, so das Oberlandesgericht.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden