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Polizistenmord von Kusel: Gericht fällt Urteil im Fall Kusel über Täter Andreas S.

Urteil im Kusel-Prozess

Polizistenmörder von Kusel - so lautet das Urteil

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    Der Hauptangeklagte Andreas S. soll den Polizisten und eine Polizeianwärterin bei einer Verkehrskontrolle erschossen haben, um seine Jagdwilderei zu vertuschen.
Der Angeklagte hatte im Prozess immer wieder mit widersprüchlichen Aussagen und emotionalen Ausbrüchen für Aufregen und teilweise auch für Entsetzen gesorgt.
    Der Hauptangeklagte Andreas S. soll den Polizisten und eine Polizeianwärterin bei einer Verkehrskontrolle erschossen haben, um seine Jagdwilderei zu vertuschen. Der Angeklagte hatte im Prozess immer wieder mit widersprüchlichen Aussagen und emotionalen Ausbrüchen für Aufregen und teilweise auch für Entsetzen gesorgt. Foto: Uwe Anspach

    Wegen des Mordes an zwei Polizisten Ende Januar bei Kusel (Rheinland-Pfalz) ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Kaiserslautern stellte am Mittwoch zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine Entlassung des 39-Jährigen nach 15 Jahren im Gefängnis als ausgeschlossen.
    Der Angeklagte Andreas S. hatte während des Prozesses immer wieder mit widersprüchlichen Aussagen und emotionalen Ausbrüchen für Aufsehen und Entsetzen gesorgt.

    Tatort des Doppelmordes an zwei Polizisten: Blumen und Kerzen stehen an dem Tatort, an dem Ende Januar 2022 bei Kusel zwei Polizeibeamte bei einer Verkehrskontrolle erschossen wurden. Der Täter muss nun lebenslang ins Gefängnis.
    Tatort des Doppelmordes an zwei Polizisten: Blumen und Kerzen stehen an dem Tatort, an dem Ende Januar 2022 bei Kusel zwei Polizeibeamte bei einer Verkehrskontrolle erschossen wurden. Der Täter muss nun lebenslang ins Gefängnis. Foto: Sebastian Gollnow, dpa

    Bei dem nächtlichen Verbrechen auf einer entlegenen Kreisstraße in der Westpfalz waren eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und ein fünf Jahre älterer Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet worden. Die Bluttat bei einer Fahrzeugkontrolle hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. So reagierte etwa auch Bundeskanzler Olaf Scholz auf den Doppelmord.

    Angeklagter wollte wohl Wilderei vertuschen: 22 geschossene Rehe und Hirsche im Auto

    Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Hauptangeklagte mit dem Verbrechen Jagdwilderei vertuschen wollte. Im Kastenwagen sollen zum Tatzeitpunkt 22 frisch geschossene Rehe und Hirsche gelegen haben.

    Einen Nebenangeklagten sprach das Landgericht zwar der Mittäterschaft der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig. Es sah aber von Strafe ab, da der 33-Jährige bereits vor Prozessbeginn umfassend ausgesagt hatte. Er habe damit zur Aufklärung des Verbrechens beigetragen, hieß es. Der Mann soll sich an der Beseitigung der Spuren beteiligt haben, aber nicht geschossen haben. Die beiden Männer waren kurz nach der Tat im angrenzenden Saarland festgenommen worden.

    Hauptangeklagter Andreas S. präsentiert eigene Version - Gericht glaubt ihm nicht

    Der Hauptangeklagte hatte im Prozess ausgesagt, die Polizeistreife habe die beiden Männer überrascht. "Plötzlich" habe sein damaliger Komplize mit einer Schrotflinte zuerst die Polizistin erschossen und dann den Polizisten angeschossen. Daraufhin habe der Polizist zu schießen begonnen: Er (39) habe daher seinerseits den 29-Jährigen mit drei Schüssen aus einem Jagdgewehr in einer Art Notwehrsituation getötet. Dieser Version folgte das Gericht aber nicht.

    Der Polizeikommissar hatte 15 Schüsse aus der Dienstwaffe abgegeben, in der verregneten Januarnacht aber den Schützen nicht getroffen.

    Polizistenmord von Kusel: Tat hatte laut Gericht "Hinrichtungscharakter"

    Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte gesagt, bei der Tat seien mehrere Mordmerkmale erfüllt, und die Tat habe "Hinrichtungscharakter" gehabt - daher liege eine besondere Schwere der Schuld vor.

    Die Verteidigung hatte für "ein gerechtes Urteil" plädiert, ohne konkrete Forderung. Aus ihrer Sicht war die Tat "kein Mord, maximal Körperverletzung mit Todesfolge". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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