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Analoges Miteinander: Handyverbot an Hessens Schulen ist beschlossene Sache

Analoges Miteinander

Handyverbot an Hessens Schulen ist beschlossene Sache

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    Ab dem neuen Schuljahr gilt ein hessenweites Handyverbot an Schulen - mit Ausnahmen.(Symbolbild)
    Ab dem neuen Schuljahr gilt ein hessenweites Handyverbot an Schulen - mit Ausnahmen.(Symbolbild) Foto: Marijan Murat/dpa

    Der Hessische Landtag hat grünes Licht gegeben für ein landesweites Handyverbot an Schulen. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und SPD wurde das hessische Schulgesetz geändert. Ab August ist die private Nutzung von Smartphones, Tablets und Smartwatches in Schulen grundsätzlich verboten. In Grundschulen soll das Verbot besonders strikt greifen. Für ältere Schülerinnen und Schüler sind Ausnahmen vorgesehen. Die Medienbildung soll ausgeweitet werden.

    Ausufernder Smartphone-Nutzung den Riegel vorschieben

    «Mit unseren neuen Smartphone-Schutzzonen beenden wir eine andauernde Diskussion, schützen die Gesundheit unserer Kinder und fördern die Konzentration und das soziale Miteinander im Schulalltag», teilte Kultusminister Armin Schwarz (CDU) mit. «Wir dürfen nicht tatenlos zusehen, wie sich eine ausufernde Smartphone-Nutzung mit teilweise verstörenden Inhalten auf Social Media weiter negativ auf die psychische Gesundheit und das Lernen junger Menschen auswirkt.»

    Ausnahmen etwa bei Notfällen sind erlaubt

    Für Zwecke des Unterrichts und wenn Lehrkraft sowie Schule dies gestatten, dürfen mobile digitale Endgeräte weiter verwendet werden - etwa bei der Medienbildung. «Eine private Nutzung ist nur in begründeten Einzelfällen zulässig, zum Beispiel, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist oder im Notfall», erläuterte das Kultusministerium.

    Halten sich die Kinder und Jugendlichen nicht an das Verbot, kann das private Smartphone oder Tablet vorübergehend einbehalten werden, in der Regel bis zum Unterrichtsende. So sei gewährleistet, dass beispielsweise digitale Bustickets für den Heimweg verwendet werden können.

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