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Testpflicht, Maskenpflicht, Quarantäne: Das sind die neuen Bund-Länder-Beschlüsse zu Corona

Neue Corona-Maßnahmen beschlossen

Testpflicht, Maskenpflicht, Quarantäne: Das sind die neuen Bund-Länder-Beschlüsse zu Corona

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    Vorbei ist die Zeit der kostenlosen Corona-Schnelltests: Ab 11. Oktober gibt es die Tests nicht mehr gratis.
    Vorbei ist die Zeit der kostenlosen Corona-Schnelltests: Ab 11. Oktober gibt es die Tests nicht mehr gratis. Foto: Stefan Sauer, dpa (Symbolbild)

    Bundesregierung und Bundesländer haben sich auf das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie verständigt. Wie immer liegt die konkrete Umsetzung bei den Bundesländern, die eigene Regeln festlegen können. Auch die Höhe des Hilfsfonds und weitere Maßnahmen nach dem Juli-Hochwasser im Westen Deutschlands wurden vereinbart.

    Corona-Tests: Vom Bund finanzierte kostenlose Bürgertests soll es ab 11. Oktober nicht mehr geben. Begründung: Es gibt die kostenlose Impfung. Für Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 sowie andere Menschen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, sollen Antigen-Schnelltests aber kostenlos bleiben.

    "3G-Regel": Für bestimmte Einrichtungen und Freizeitangebote soll, wie auch heute schon in manchen Bereichen, spätestens ab 23. August grundsätzlich gelten: Nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete haben Zutritt. Das soll in Kliniken, Pflegeheimen, Fitnessstudios, Schwimmbädern, Friseuren, Hotels und in Innenräumen etwa in Restaurants oder bei Veranstaltungen der Fall sein.

    Der Test darf nicht älter als 24 Stunden (Antigen-Test) oder 48 Stunden (PCR) sein. Ausgenommen von der Regel sind Kinder bis sechs Jahren und Schüler, da an Schulen sowieso weiter regelmäßig getestet werden soll. Und die "3G-Regel" kann ausgesetzt werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Kreis "stabil" unter 35 liegt.

    Bund und Länder sollen Inzidenz, Impfquote sowie Belastung des Gesundheitswesens berücksichtigen

    Corona-Indikatoren: Im Bund-Länder-Beschluss wird die Zahl der Krankenhausaufnahmen wegen Covid-19 als "wichtige Größe zur Beurteilung des Infektionsgeschehens" bezeichnet. Daneben wird betont, dass Bund und Länder "alle Indikatoren, insbesondere die Inzidenz, die Impfquote, und die Zahl der schweren Krankheitsverläufe sowie die resultierende Belastung des Gesundheitswesens berücksichtigen", um die Corona-Maßnahmen gegebenenfalls anzupassen.

    Impfaufruf: An die Bevölkerung wird "eindringlich" appelliert, "schnellstmöglich die bestehenden Impfangebote" wahrzunehmen. Arbeitgeber werden aufgerufen, ihre Beschäftigten dabei zu unterstützen, etwa durch Impfangebote über Betriebsärzte und Freistellungen für Impftermine.

    Reisen: Geimpfte und Genesene müssen nach Rückreise aus einem Hochrisikogebiet auch weiterhin nicht in Quarantäne. Als Hochrisikogebiet gelten Regionen mit besonders hohen Fallzahlen oder in denen "Anhaltspunkte eines gefährlichen Infektionsgeschehens vorliegen", wie es beim Bundesgesundheitsministerium heißt.

    Masken: In öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen sollen weiterhin medizinische Schutzmasken (OP oder FFP2) "verbindlich vorgeschrieben" sein. Alle vier Wochen soll das überprüft werden. Allerdings hatte Sachsen bereits die Maskenpflicht beim Einkaufen bei niedriger Inzidenz aufgehoben.

    Unternehmen müssen Beschäftigten weiter Tests anbieten

    Feiern und Veranstaltungen: Einschränkungen, wie eine begrenzte Teilnehmerzahl für Clubs und Partys, sind weiter möglich, Hygienekonzepte müssen vorgelegt werden. In Fußballstadien und bei Sportveranstaltungen mit mehr als 5.000 Zuschauern soll maximal die Hälfte der Plätze der Veranstaltungsstätte oder des Stadions besetzt werden. Die Höchstzahl der Zuschauer soll bei 25.000 liegen.

    Arbeit: Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird noch einmal über den 10. September hinaus verlängert. Sie verpflichtet Unternehmen zu Hygieneplänen und zum Angebot von Tests für Beschäftigte.

    Verlängerung von Corona-Hilfen: Die bisher bis Ende September laufenden Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfe III Plus) und die Erleichterungen zum Zugang für das Kurzarbeitergeld sollen verlängert werden.

    Epidemische Lage: Sie wird vom Bundestag festgestellt und gibt dem Bund das Recht, direkt Verordnungen etwa zu Tests und Impfungen zu erlassen. Auch Maßnahmen wie Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen, die die Länder festlegen können, beziehen sich laut Infektionsschutzgesetz auf die Feststellung dieser Lage. Bund und Länder formulieren vorsichtig und bitten in ihrem Beschluss den Bundestag "zu erwägen", die epidemische Lage über den 11. September hinaus zu verlängern.

    Fonds mit 30 Milliarden Euro für Wiederaufbau in Hochwassergebieten

    Hochwasserhilfe: Der Bund beteiligt sich mit zunächst 400 Millionen Euro an den Soforthilfen der betroffenen Länder für Bürgerinnen und Bürger in Notlagen. Darüber hinaus wird ein Fonds für den Wiederaufbau in den Hochwassergebieten in Höhe von 30 Milliarden Euro aufgelegt. Das Bundeskabinett soll diesen am kommenden Mittwoch beschließen.

    Hochwasserwarnung: Nach dem misslungenen Warntag 2020 hatte der Bund im Frühjahr 88 Millionen Euro zugesagt, damit in Kommunen Sirenen instandgesetzt oder wieder aufgebaut werden. Das soll nun vorangetrieben werden. Außerdem sollen Menschen in Gefahrenbereichen, die sich in einer entsprechenden Funkzelle mit ihrem Handy aufhalten, künftig per Textnachricht gewarnt werden. Dafür soll ein sogenanntes Cell-Broadcasting-System eingeführt werden. Mobilfunkmasten werden entsprechend "technisch angepasst", heißt es im Beschluss.

    Weitere Nachrichten zur Corona-Krise im Allgäu und der Welt finden Sie laufend in unserem Newsblog.

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