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Wahlrecht, Corona, Kurzarbeit - das sind die Beschlüsse der Koalition

Treffen der großen Koalition

Wahlrecht, Corona, Kurzarbeit - das sind die Beschlüsse der Koalition

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    Auch die Kurzarbeit war ein Thema beim Treffen der Koalition.
    Auch die Kurzarbeit war ein Thema beim Treffen der Koalition. Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild)

    Das erste Treffen von den Spitzen von Union und SPD nach der Sommerpause hatte es in sich - und das nicht nur wegen des Dauerbrennerthemas Corona und der Dauer von mehr als acht Stunden. Die Beschlüsse in der Kurzübersicht:

    • Bei der Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags wurde nach jahrelangem Streit ein Kompromiss erzielt. Für die Wahl 2021 soll die Zahl der Wahlkreise noch unangetastet bleiben, bis 2025 soll die Zahl von derzeit 299 auf 280 reduziert werden. Schon 2021 sollen aber nicht mehr alle Überhangmandate ausgeglichen werden. Details soll eine Reformkommission klären.
    • Das Kurzarbeitergeld wird verlängert. Bis Ende 2021 soll das Hilfsmittel gegen Massenentlassungen ausgezahlt werden können.

    >> Alle aktuellen Entwicklungen zur Corona-Lage im Allgäu und der Welt laufend in unserem News-Blog <<

    • Die bestehenden Lockerungen im Insolvenzrecht werden verlängert, um eine Pleitewelle weiter zu verhindern. Bis Ende des Jahres wird die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Antragsgrund der Überschuldung weiter ausgesetzt.
    • Gesetzlich Versicherten stehen für 2020 wegen der Corona-Krise mehr Krankentage zur Betreuung ihrer Kinder zur Verfügung. Für Elternpaare soll das Kinderkrankengeld für jeweils fünf weitere Tage und für Alleinerziehende für zusätzliche zehn Tage gewährt werden.
    • Wer coronabedingt Angehörige pflegt oder Pflege neu organisieren muss, kann in diesem Jahr bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Das Pflegeunterstützungsgeld kann ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege aufgrund von Corona-bedingten Versorgungsengpässen zu Hause erfolgt.

    >> Lesen Sie auch: Koalition berät über Wahlrecht - Schäuble: Reform ist überfällig <<

    • Die Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Betriebe werden bis Ende des Jahres verlängert. Das Programm war bisher bis Ende August befristet. Für die Zuschüsse hatte der Bund 25 Milliarden Euro eingeplant.
    • Aus den EU-Corona-Hilfsgeldern soll eine digitale Bildungsoffensive finanziert werden, die zum einen aus 500 Millionen Euro für die Ausstattung von Lehrern mit digitalen Endgeräten besteht. Zum anderen soll der Aufbau einer bundesweiten Bildungsplattform vorangetrieben werden, die etwa einen geschützten und qualitätsgesicherten Raum für hochwertige digitale Lehrinhalte ermöglichen soll.
    • Es soll ein auf 2020 und 2021 befristetes Förderprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro zur Corona-gerechten Umrüstung von Klimaanlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten finanziert werden.
    • Eine Arbeitsgruppe soll sich an die Arbeit machen, um Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Dies hatten Union und SPD bereits im Koalitionsvertrag vereinbart.
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