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Ab welchem Grad der Behinderung kann man früher in Rente gehen?

GdB

Ab welchem Grad der Behinderung kann man früher in Rente gehen?

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    Wer eine Schwerbehinderung und damit einen bestimmten Grad der Behinderung hat, kann früher in Rente gehen.
    Wer eine Schwerbehinderung und damit einen bestimmten Grad der Behinderung hat, kann früher in Rente gehen. Foto: Jelena Stanojkovic, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Aktuell liegt das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren und gilt für alle Versicherte, die 1964 oder später geboren wurden. Bestimmte Personengruppen können laut Deutscher Rentenversicherung allerdings früher in Rente gehen, dazu zählen zum Beispiel besonders langjährig Versicherte, also jene, die 45 Beitragsjahre gesammelt haben und Menschen mit Schwerbehinderung. Letztere brauchen allerdings einen bestimmten Grad der Behinderung (GdB), um früher in den Ruhestand zu gehen. Welcher das ist, erfahren Sie im Artikel.

    Rente mit Schwerbehinderung: Wann kann ich in Rente gehen?

    Menschen mit Schwerbehinderung können grundsätzlich früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden als Versicherte ohne Einschränkung. Betroffene können laut Deutscher Rentenversicherung mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen, wenn sie 1964 oder später geboren wurden. Der Ruhestand ist auch schon ab 62 Jahren möglich, allerdings werden dann Abschläge fällig.

    Wer zwischen 1952 und 1963 geboren wurde, für den erhöht sich die Altersgrenze für eine Rente ohne Abschläge schrittweise von 63 auf 65 Jahre. Parallel dazu steigt die Altersgrenze für eine Rente mit Abschlägen von 60 auf 62 Jahre.

    Schwerbehinderte, die vor der regulären Altersgrenze in Rente gehen wollen, müssen in Kauf nehmen, dass für jeden Monat 0,3 Prozent der Rente abgezogen werden, maximal können das 10,8 Prozent sein. Dieser Abzug bleibt dauerhaft bestehen, auch wenn das reguläre Renteneintrittsalter erreicht ist.

    Übrigens: Menschen mit Schwerbehinderung haben die Möglichkeit, sich von Kontoführungsgebühren befreien zu lassen. Zudem gibt es ab einem GdB von 50 oder einem Gdb von 70 noch weitere Vorteile. Bei einem GdB von 80 oder einem GdB von 100 sind zum Beispiel erhebliche Steuererleichterungen möglich.

    Rente mit Schwerbehinderung: Wann gilt man als schwerbehindert?

    Um als schwerbehindert zu gelten, muss mindestens ein Grad der Behinderung von 50 vorliegen, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Das Versorgungsamt stellt fest, ob das bei der jeweiligen Person der Fall ist. Als Nachweis dient zum Beispiel der Schwerbehindertenausweis.

    Wichtig ist, dass die Schwerbehinderung bereits zum Rentenbeginn vorliegt, der Grad der Behinderung muss also rechtzeitig beantragt werden. Wenn die Schwerbehinderung im Nachhinein wegfällt, dann ist das für den Rentenanspruch unerheblich.

    Übrigens: Krankheiten haben unterschiedliche GdB-Werte. Wer den Grad der Behinderung erhöhen möchte, muss das mit einem Verschlechterungsantrag tun. Der GdB kann allerdings auch herabgestuft werden.

    Rente mit Schwerbehinderung: Wie lange muss man versichert sein?

    Schwerbehinderte Menschen können – wie Menschen ohne Beeinträchtigung auch – erst dann in Rente gehen, wenn sie die Mindestversicherungszeit, auch Wartezeit genannt, erfüllt haben. Diese Personengruppe braucht 35 Versicherungsjahre.

    Der Deutschen Rentenversicherung zufolge zählt Folgendes zur Wartezeit:

    • Beiträge zur Rentenversicherung aus einer Beschäftigung oder einer selbstständigen Tätigkeit (dazu zählen auch ganze Monate, in denen Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II (Zeitraum von Januar 2005 bis Dezember 2010) und Übergangsgeld bezogen wurde)
    • Beiträge, die freiwillig und alleine gezahlt wurden
    • Zeiten für die Kindererziehung für die ersten 2,5 bis drei Jahre
    • Monate, die für häusliche Pflege verwendet wurden (nicht erwerbsmäßig)
    • Monate aus einem Versorgungsausgleich nach einer Scheidung
    • Beiträge für Minijobs, die zusammen mit dem Arbeitgeber entrichtet wurden (Beiträge für Minijobs, die nur der Arbeitgeber gezahlt hat, zählen lediglich anteilig)
    • Monate aus einem Rentensplitting bei Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern
    • Ersatzzeiten (Beispielsweise Monate, in denen Personen in der DDR politisch verfolgt wurden)
    • Anrechnungszeiten: Monate, in denen keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden konnten. Zum Beispiel wegen Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Schulausbildung und Studium
    • Berücksichtigungszeiten: Zum Beispiel die Zeit, in der ein Kind erzogen wird, das noch nicht zehn Jahre alt ist.

    Um herauszufinden, wie viele Jahre Versicherte bereits gesammelt haben, lohnt sich ein Blick in die Rentenauskunft. Die Deutsche Rentenversicherung schickt diese allen Versicherten ab dem 50. Lebensjahr automatisch zu.

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