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Beiträge zur Pflegeversicherung: Wer muss ab 2026 mehr bezahlen?

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Beiträge zur Pflegeversicherung: Wer muss ab 2026 mehr bezahlen?

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    Ab 2026 müssen einige Menschen einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung bezhalen.
    Ab 2026 müssen einige Menschen einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung bezhalen. Foto: Thanakorn, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Wer in Deutschland pflegebedürftig wird, ist in der Regel abgesichert und kann einen Pflegeantrag stellen. Für die Pflegeversicherung gilt laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) seit 1995 nämlich eine Versicherungspflicht. Das bedeutet einerseits Hilfe und finanzielle Unterstützung im Pflegefall, andererseits aber auch regelmäßige Beitragszahlungen.

    Zuletzt wurden die Beiträge zur Pflegeversicherung am 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Eine weitere Erhöhung steht 2026 zwar nicht an, aber die nun beschlossene neue Beitragsbemessungsgrenze bedeutet für eine Gruppe, dass sie tiefer in die Tasche greifen muss. Wer ist betroffen?

    Beitragssatz zur Pflegeversicherung: Wie hoch ist er?

    Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt laut dem BMG seit 2025 bei 3,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Der Arbeitgeber übernimmt davon die Hälfte, also 1,8 Prozent – und zwar unabhängig von möglichen Zu- oder Abschlägen.

    Für Menschen ohne Kinder fällt zusätzlich ein Kinderlosenzuschlag in Höhe von 0,6 Prozent an. Beitragszahlerinnen und -zahler mit Kindern unter 25 Jahren profitieren derweil von einem Abschlag. Ab dem zweiten und bis zum fünften Kind zahlen sie pro Kind 0,25 Prozentpunkte weniger.

    So hoch ist der Beitrag zur Pflegeversicherung je nach Kinderanzahl laut dem BMG:

    KinderanzahlBeitragssatzAb-/ZuschlagBeitragArbeitnehmeranteilArbeitgeberanteil
    ohne Kinder3,60 %+ 0,60 %4,20 %2,40 %1,80 %
    1 Kind3,60 %keine3,60 %1,80 %1,80 %
    2 Kinder3,60 %- 0,25 %3,35 %1,55 %1,80 %
    3 Kinder3,60 %- 0,50 %3,10 %1,30 %1,80 %
    4 Kinder3,60 %- 0,75 %2,85 %1,05 %1,80 %
    5 Kinder und mehr3,60 %- 1,00 %2,60 %0,80 %1,80 %

    Wenn Kinder nach der sogenannten Erziehungszeit das 25. Lebensjahr erreicht haben, steigt der Beitrag für Eltern wieder auf den regulären Satz mit einem Kind in Höhe von 3,6 Prozent.

    Beiträge zur Pflegeversicherung: Wer muss ab 2026 mehr bezahlen?

    Beiträge zur Pflegeversicherung müssen laut dem BMG nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze gezahlt werden. Ausschlaggebend hierfür ist die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung – und die steigt 2026 laut der Bundesregierung wieder. Für die meisten Menschen ändert sich dadurch nichts, eine Gruppe muss aber tiefer in die Tasche greifen: Besserverdienende.

    Ab 1. Januar 2026 gilt für die Pflegeversicherung eine Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 69.750 Euro im Jahr und 5812,50 Euro im Monat. Im Vergleich zu 2025 – aktuell liegt die Beitragsbemessungsgrenze laut dem BMG bei 66.150 Euro pro Jahr und 5512,50 Euro pro Monat – bedeutet das eine Erhöhung um etwa 5,4 Prozent. Das wirkt sich zwar nicht auf den Beitragssatz aus, aber auf den Höchstbeitrag.

    Mit einer Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5512,50 Euro pro Monat liegt der reguläre Höchstbeitrag im Jahr 2025 bei 198,45 Euro. Davon übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte, also 99,23 Euro. 2026 liegt der Höchstbeitrag mit einer Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5812,50 Euro pro Monat bei 209,25 Euro – davon übernimmt der Arbeitgeber 104,63 Euro. Wer pro Jahr mehr als 66.150 Euro brutto verdient, muss ab Januar 2026 also höhere Beiträge zur Pflegeversicherung leisten. Der Höchstbeitrag wird ab einem Jahresbruttoeinkommen von 69.750 Euro fällig. Einkommen oberhalb dieser Grenze ist beitragsfrei.

    Das sind die Höchstbeiträge zur Pflegeversicherung 2025 und ab 2026:

    Kinderanzahl (Beitrag)Höchstbeitrag 2025ArbeitnehmeranteilHöchstbeitrag 2026Arbeitnehmeranteil
    ohne Kinder (4,20 %)231,53 Euro132,30 Euro244,13 Euro139,50 Euro
    1 Kind (3,60 %)198,45 Euro99,22 Euro209,25 Euro104,62 Euro
    2 Kinder (3,35 %)184,67 Euro85,44 Euro194,72 Euro90,09 Euro
    3 Kinder (3,10 %)170,89 Euro71,66 Euro180,19 Euro75,56 Euro
    4 Kinder (2,85 %)157,11 Euro57,88 Euro165,66 Euro61,03 Euro
    ab 5 Kindern (2,60 %)143,33 Euro44,10 Euro151,13 Euro46,50 Euro
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