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Pflegebeitrag steigt 2025: Wie hoch sind die Beiträge zur Pflegeversicherung seit Januar?

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Pflegebeitrag steigt 2025: Wie hoch ist der Satz seit Januar?

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    Die Beiträge zur Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2025 gestiegen.
    Die Beiträge zur Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2025 gestiegen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolbild)

    Finanzierungsprobleme, drohende Zahlungsunfähigkeit und massive Beitragserhöhungen: Die Pflegeversicherung hat in den vergangenen Monaten in den Medien kein gutes Bild abgegeben. Ganz so schlimm wie angedeutet ist die Lage Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zufolge aber nicht. „Die Pflegeversicherung ist nicht insolvent, ihr droht auch nicht die Insolvenz“, machte er bei einer Pressekonferenz am 7. Oktober 2024 in Berlin deutlich.

    Trotzdem räumte der Minister finanzielle Probleme in der Pflegeversicherung ein. Zu möglichen Beitragssteigerungen äußerte er sich Anfang Oktober nicht, holte das im November aber nach. Die vorgesehene Beitragssteigerung um 0,2 Prozentpunkte zum 1. Januar 2025 hat der Bundesrat am 20. Dezember 2024 beschlossen. Was das für Beitragszahlerinnen und -zahler bedeutet, lesen Sie hier.

    Pflege 2025: Wie hoch sind die Beiträge seit Januar?

    Zum Jahreswechsel sind die Beiträge zur Pflegeversicherung nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent gestiegen.

    Notwendig war die Erhöhung laut einer ersten Formulierungshilfe, „um die bereits gesetzlich vorgesehenen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung ab dem Jahr 2025 weiterhin in der bisherigen Form finanzieren zu können“. Dem BMG zufolge wurden zum 1. Januar 2025 nämlich alle Geld- und Sachleistungen um 4,5 Prozent erhöht – zum Beispiel das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen sowie die Leistung zur vollstationären Pflege.

    In Berlin nannte Lauterbach der dpa zufolge außerdem Ende 2024 weitere Gründe. Demnach sei die Maßnahme dringend notwendig, weil sonst einige Pflegekassen in sehr schwieriges wirtschaftliches Fahrwasser geraten könnten. Der Bundesgesundheitsminister begründete den Schritt mit steigenden Pflegefallzahlen, steigenden Löhnen für Pflegekräfte und mehr Pflegepersonal, was politisch so gewollt sei.

    Beiträge zur Pflegeversicherung: Wie hoch ist der Satz 2025?

    Von 1. Juli 2023 bis Ende 2024 lag der Beitragssatz laut dem BMG bei 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens. Grundsätzlich wurde dieser Beitrag zur Hälfte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgeteilt. Es wurden also jeweils 1,7 Prozent fällig. Für Menschen ohne Kinder gibt es seit Mitte 2023 zudem einen Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozent. Für sie galt demnach ein Beitragssatz von vier Prozent. Eltern mit mehreren Kindern zahlen hingegen bis zum fünften Kind pro Kind unter 25 Jahren 0,25 Prozentpunkte weniger.

    Bis Ende 2024 galten laut dem BMG folgende Beitragssätze zur Pflegeversicherung:

    BeitragssatzArbeitnehmer-AnteilArbeitgeber-Anteil
    ohne Kinder4,00 %2,30 %1,70 %
    ein Kind3,40 %1,70 %1,70 %
    zwei Kinder3,15 %1,45 %1,70 %
    drei Kinder2,90 %1,20 %1,70 %
    vier Kinder2,65 %0,95 %1,70 %
    fünf Kinder2,40 %0,70 %1,70 %

    Laut dem BMG hat sich am Kinderlosenzuschlag sowie an den Abschlägen für Kinder auch mit der Anhebung des Beitragssatzes zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte nichts geändert. Demnach gelten seit 2025 folgende Beitragssätze:

    BeitragssatzArbeitnehmer-AnteilArbeitgeber-Anteil
    ohne Kinder4,20 %2,40 %1,80 %
    ein Kind3,60 %1,80 %1,80 %
    zwei Kinder3,35 %1,55 %1,80 %
    drei Kinder3,10 %1,30 %1,80 %
    vier Kinder2,85 %1,05 %1,80 %
    fünf Kinder2,60 %0,80 %1,80 %

    Anhebung des Beitragssatzes bringt nur Atempause: Kritik von den Krankenkassen

    Beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), der auch die Pflegeversicherungen vertritt, ist die Beitragsanhebung schon 2024 auf Kritik gestoßen. „Eine Erhöhung des Beitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte verschafft lediglich eine Atempause, löst aber für das nächste Jahr nicht das grundsätzliche Finanzierungsproblem in der Pflege“, erklärte GKV-Vorstandsvorsitzende Doris Pfeiffer in einer Pressemitteilung Ende des Jahres.

    Statt die Belastung einseitig weiter auf Versicherte und Arbeitgebende abzuwälzen, forderte der Verband, dass der Bund Kosten, die ungerechtfertigt aus dem Topf der Pflegekassen bezahlt worden seien, ausgleicht, um die soziale Pflegeversicherung langfristig zu stabilisieren. Dazu zählen laut Pfeiffer etwa pandemiebedingte Sonderausgaben in Höhe von 5,3 Milliarden Euro sowie Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige, die die Pflegeversicherung übernimmt.

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