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Eine Gruppe soll ab 2026 mehr für die Pflege bezahlen – die Bemessungsgrenze steigt ab diesem Gehalt

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Eine Gruppe soll ab 2026 mehr für die Pflege bezahlen – die Bemessungsgrenze steigt ab diesem Gehalt

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    Ab 2026 könnten die Beiträge mancher Arbeitnehmer für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung erneut steigen.
    Ab 2026 könnten die Beiträge mancher Arbeitnehmer für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung erneut steigen. Foto: pusteflower9024, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Die Beitragsbemessungsgrenze für verschiedene Sozialabgaben soll neu berechnet werden. Das geht aus Plänen von Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas hervor, die unter anderem der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegen. Demnach will die SPD-Politikerin die Grenze ab 2026 erneut anheben – mit der Folge, dass eine bestimmte Gehaltsgruppe künftig höhere Beiträge für Rente, Kranken- und Pflegeversicherung zahlen muss. Bei der Anpassung handelt es sich jedoch nicht um eine politische Entscheidung nach Belieben, sondern vielmehr um eine turnusgemäße Neuberechnung, die sich an der Lohnentwicklung in Deutschland orientiert. Wie stark die Erhöhung ausfallen könnte und wen sie betrifft, lesen Sie hier.

    Pflege: Warum soll die Bemessungsgrenze 2026 erneut erhöht werden?

    Im Jahr 2026 soll die Beitragsbemessungsgrenze für Sozialbeiträge erneut steigen. Für manche Bürgerinnen und Bürger bedeutet das, dass sie künftig stärker zur Kasse gebeten werden. Wie unter anderem die Zeit berichtete, soll die Anpassung vor allem Besserverdienende treffen. Menschen mit hohem Einkommen sollen in Zukunft spürbar mehr Geld in die Sozialversicherungen einzahlen als bisher.

    Nach Angaben des Bundesverwaltungsamts legt die Beitragsbemessungsgrenze fest, bis zu welchem Einkommen Beschäftigte in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Wer mehr verdient, muss für den darüberliegenden Teil seines Einkommens keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten. Die Höhe dieser Grenze wird jedes Jahr neu berechnet. Es handelt sich also weniger um eine politische Entscheidung als um eine routinemäßige Anpassung, die in festgelegten Abständen erfolgt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales passt die Rechengrößen der Sozialversicherung jährlich nach einer festen Formel an die aktuelle Lohn- und Gehaltsentwicklung an.

    Wie das Bundesministerium für Gesundheit mitteilt, gilt in der Kranken- und Pflegeversicherung die gleiche Beitragsbemessungsgrenze. Im Jahr 2025 liegt sie bei einem Bruttojahreseinkommen von 66.150 Euro beziehungsweise einem Bruttomonatseinkommen von 5512,50 Euro. Damit wurde die Grenze im Vergleich zu 2024 bereits deutlich angehoben. Nach Angaben der Techniker Krankenkasse lag sie im Vorjahr noch bei 62.100 Euro brutto im Jahr beziehungsweise 5175 Euro brutto im Monat.

    Ab welchem Gehalt steigt die Bemessungsgrenze in der Pflege?

    Aus einem Verordnungsentwurf zu den maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung, über den die Zeit berichtete, geht hervor, wie stark die Beitragsbemessungsgrenze in den einzelnen Versicherungen steigen soll. Demnach ist in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Anhebung um 300 Euro vorgesehen – von derzeit 5512,50 Euro auf 5812 Euro im Monat. Auf das Jahr gerechnet steigt die Grenze damit von den bisherigen 66.150 Euro auf ein Bruttojahreseinkommen von 69.750 Euro.

    Laut einem Rechenbeispiel der Bild ergibt sich bei einem Beitragssatz von rund 16 Prozent dadurch eine Erhöhung von insgesamt 48 Euro im Monat. Da die Hälfte des Beitrags vom Arbeitgeber übernommen wird, müssten betroffene Arbeitnehmer 24 Euro mehr im Monat beziehungsweise 288 Euro mehr im Jahr für die Pflegeversicherung zahlen.

    Gleichzeitig soll auch die Versicherungspflichtgrenze steigen. Das habe ein Sprecher des Bundesministeriums gegenüber der Zeit bestätigt. Demnach erhöht sich die Grenze, ab der ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist, auf 6450 Euro brutto im Monat. Derzeit können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mehr als 6150 Euro brutto im Monat verdienen, privat versichern.

    Auch in der Rentenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze deutlich steigen. Vorgesehen ist eine Erhöhung um 400 Euro – von bislang 8050 auf 8450 Euro brutto im Monat. Für alle, deren Einkommen unterhalb dieser Grenze liegt, ändert sich hingegen nichts: Weder in der Pflege- und Krankenversicherung noch in der Rentenversicherung müssen sie mit höheren Beiträgen rechnen.

    Zuletzt hatten sich unter anderem Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen, und Christos Pantazis, Gesundheitsexperte der SPD, für eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen ausgesprochen. Kritik kam hingegen vom Bund der Steuerzahler: Dessen Präsident Reiner Holznagel bezeichnete den Vorstoß der Bundesregierung im Gespräch mit der Bild als „fatales Signal“. Insbesondere vor dem Gesichtspunkt der Wirtschaftskrise und der aktuellen Lage auf dem Arbeitsmarkt.

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