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Finanzielle Ausbeutung bei Pflegebedürftigen: So erschreckend oft werden sie Opfer von Betrügern

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Finanzielle Ausbeutung bei Pflegebedürftigen: So erschreckend oft werden sie Opfer von Betrügern

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    Pflegebedürftige sind von anderen Menschen abhängig – deshalb besteht das besondere Risiko, dass sie finanziell ausgebeutet werden könnten.
    Pflegebedürftige sind von anderen Menschen abhängig – deshalb besteht das besondere Risiko, dass sie finanziell ausgebeutet werden könnten. Foto: Ievgen Skrypko, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Pflegebedürftige sind auf die Hilfe und Unterstützung anderer Menschen angewiesen. Egal, ob es Angehörige sind oder professionelles Pflegepersonal: Durch ihre Verletzlichkeit sind pflegebedürftige Menschen schnell das Ziel von Missbrauch oder Ausbeutung. Das hat eine neue Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) festgestellt. Wie groß die Gefahr finanzieller Ausbeutung bei Pflegebedürftigen ist und wie oft sie Opfer von Betrügern werden, erfahren Sie hier.

    Auch interessant: Seit 2024 wird ein größerer Teil des Eigenanteils der vollstationären Pflegekosten übernommen, auch 2025 gab es einen Zuschlag. Der Entlastungsbetrag macht in der Pflege 131 Euro monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen aus.

    Pflegebedürftige: Deshalb sind sie in Gefahr, finanziell ausgebeutet zu werden

    Finanzielle Ausbeutung dient laut dem ZQP als Oberbegriff für verschiedene Arten von Missbrauch: Dazu zählen Handlungen aus dem näheren Umfeld, bei denen das Vertrauen ausgenutzt wird. Zum Beispiel Nötigung zu Geschenken, Testamentsänderungen oder finanzielle Bevormundung. Aber dazu gehören auch Betrug und Diebstahl durch externe Netzwerke, die sich auf ältere Menschen „spezialisieren“ und mit Maschen wie dem „Enkeltrick“ arbeiten. In der neuen Studie des ZQP wurden über 1000 pflegende Angehörige zu Befürchtungen und Erfahrungen in Bezug auf die Finanzen Pflegebedürftiger befragt.

    • Nur etwa ein Drittel der zu pflegenden Personen hatte laut der Aussage Angehöriger selbst einen guten Überblick über die eigenen Finanzen.
    • In über der Hälfte der Fälle bekommen die Pflegebedürftigen Hilfe bei finanziellen Angelegenheiten.
    • 50 Prozent der Befragten befürchten, dass die von ihnen unterstützte pflegebedürftige Person Schaden durch Betrug erleiden könne, heißt es in der Studie.
    • 19 Prozent haben Sorgen geäußert, dass eine finanzielle Ausnutzung aus dem persönlichen Umfeld stattfinden könnte. Diese Zahl war höher (24 Prozent) bei Angehörigen von Demenzerkrankten.

    Übrigens: Pflegekräfte haben bestimmte Rechte und Pflichten. So können sie etwa ärztliche Anweisungen ablehnen, wenn diese dem Patienten schaden könnten. Je nach Art der Pflege können pflegebedürftige Menschen 224 Euro im Monat zusätzlich bekommen.

    Finanzielle Ausbeutung: So erschreckend oft werden Pflegebedürftige Opfer von Betrügern

    In der Studie des ZQP wurden Angehörige von Pflegebedürftigen nicht nur dazu befragt, welche Sorgen und Befürchtungen sie im Bezug auf finanzielle Ausbeutung haben, sondern auch zu Erfahrungen, die bereits gemacht wurden. Ganze 37 Prozent berichteten von mindestens einem Fall von versuchtem oder vollendetem Betrug oder Trickdiebstahl durch außenstehende Dritte. 19 Prozent haben angegeben, ein solcher Betrug oder Diebstahl habe sich innerhalb der letzten 12 Monate ereignet. In jedem fünften Fall ist der Person laut Auskunft der Angehörigen dabei ein Schaden entstanden.

    Besonders anfällig für finanzielle Ausbeutung sind laut ZQP folgende pflegebedürftige Personengruppen:

    • Menschen mit leichten kognitiven Einschränkungen sowie Demenz
    • alleinlebende ältere Menschen
    • Menschen mit größeren sozialen Netzwerken oder Konflikten im Netzwerk

    Eine als gut empfundene soziale Unterstützung führt demnach umgekehrt zu einem geringeren Risiko für finanzielle Ausbeutung.

    Auch interessant: Wenn Angehörige oder Freunde sich um einen Pflegebedürftigen kümmern, gibt es Anspruch auf Pflegegeld. An wen sich dieses richtet, ist klar geregelt. Viele Leistungen, wie etwa das Bürgergeld, basieren auf dem vorhandenen Einkommen: Manche fragen sich, ob das Pflegegeld auch dazuzählt. Grundsätzlich gilt: Pflegegeld ist kein Einkommen und wird damit in den meisten Fällen auch nicht angerechnet.

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