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GdB: Wie kann man einen Grad der Behinderung beantragen?

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GdB: Wie kann man einen Grad der Behinderung beantragen?

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    Der Alltag birgt für Menschen mit Behinderung oft große Herausforderungen. Mit den richtigen Hilfsmitteln lässt sich die Selbstständigkeit steigern.
    Der Alltag birgt für Menschen mit Behinderung oft große Herausforderungen. Mit den richtigen Hilfsmitteln lässt sich die Selbstständigkeit steigern. Foto: Uwe Anspach, dpa (Symbolbild)

    Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen können einen Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) stellen. Doch wie läuft das Verfahren ab?

    Wer kann einen GdB beantragen?

    Jede Person mit einer erheblichen gesundheitlichen Einschränkung kann den Antrag stellen. Die Bewertung erfolgt laut dem Bundesministerium für Justiz nach den „Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“, die festlegen, welche Beeinträchtigungen zu welchem GdB führen. Der GdB wird in Zehnerschritten zwischen 20 und 100 festgelegt. Entscheidend ist dabei nicht die Ursache – ob angeboren, unfall- oder krankheitsbedingt –, sondern die tatsächliche Auswirkung auf den Alltag, wie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen schreibt.

    Wo und wie kann der Antrag gestellt werden?

    Je nach Bundesland sind entweder zentrale Versorgungsämter oder kommunale Behörden wie das „Amt für Soziale Angelegenheiten“ oder das „Amt für Soziales und Versorgung“ für die Feststellung des GdB zuständig. Daher sollte vor der Antragstellung die zuständige Stelle im jeweiligen Bundesland geprüft werden. Der Antrag kann postalisch oder online eingereicht werden.

    Benötigt werden:

    • Antragsformular mit Angaben zu den gesundheitlichen Einschränkungen
    • Medizinische Nachweise wie Arztberichte oder Gutachten

    Nach Prüfung wird der GdB festgelegt. Ab einem GdB von 50 kann dann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden.

    Mein Antrag wurde abgelehnt: Was nun?

    Bei Ablehnung kann ein Widerspruch innerhalb eines Monats mit fundierter Begründung und neuen ärztlichen Nachweisen eingereicht werden. Bleibt dieser erfolglos, ist eine Klage vor dem Sozialgericht möglich. Alternativ kann bei einer wesentlichen Verschlechterung der Gesundheit auch ein neuer Antrag gestellt werden. Das geht aus der Versorgungsmedizin-Verordnung hervor.

    Welche Vorteile bringt der GdB?

    Die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) regelt die Kriterien zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB). Ein anerkannter GdB bringt für Betroffene verschiedene Vorteile:

    • Steuerliche Erleichterungen: Ab einem GdB von 20 gibt es einen steuerlichen Pauschbetrag, der mit steigendem GdB höher ausfällt.
    • Ermäßigungen bei Eintrittspreisen: Das gilt zum Beispiel für Museen, Freizeitparks, Schwimmbäder oder Kinos ab einem GdB von 30.
    • Anpassungen am Arbeitsplatz: Ein GdB von mindestens 30 kann auf Antrag bei der Agentur für Arbeit einer Schwerbehinderung gleichgestellt werden. Dies ist möglich, wenn die Behinderung das Arbeitsleben erheblich beeinträchtigt und die Gleichstellung nötig ist, um den Arbeitsplatz zu sichern.
    • Schwerbehindertenausweis: Ab einem GdB von 50 ermöglicht er Vergünstigungen, z. B. im Nahverkehr oder bei der Kfz-Steuer.
    • Arbeitsrechtliche Vorteile: Schwerbehinderte haben besonderen Kündigungsschutz, Anspruch auf Zusatzurlaub und Unterstützungsmaßnahmen.
    • Früherer Renteneintritt: Ab einem GdB von 50 ist eine vorzeitige Altersrente mit geringeren Abschlägen möglich.

    Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es?

    Die rechtliche Basis für die Feststellung des GdB bildet das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Laut § 152 SGB IX erfolgt die Feststellung „auf Antrag des behinderten Menschen“ durch die zuständige Behörde .Zusätzlich regelt die Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) die Gestaltung und Gültigkeit des Ausweises. Der Ausweis wird in der Regel für bis zu fünf Jahre ausgestellt und kann verlängert werden.

    Die Feststellung eines GdB kann Betroffenen also viele Vorteile bringen. Wer eine gesundheitliche Beeinträchtigung hat, sollte prüfen, ob ein Antrag sinnvoll ist.

    Übrigens: Bei der Feststellung des GdB werden alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen einer Person berücksichtigt. Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, wird der GdB nicht einfach addiert, sondern es erfolgt eine Gesamtbewertung der Funktionsbeeinträchtigungen. Dies bedeutet, dass geprüft wird, ob und inwieweit sich die Auswirkungen der einzelnen Beeinträchtigungen überschneiden oder gegenseitig verstärken. Mit dem GdB-Rechner kann man eine erste persönliche Einschätzung eines möglichen GdB vornehmen. Das Ergebnis dient nur zur Orientierung und ersetzt keine offizielle Begutachtung durch das Versorgungsamt.

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