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Grad der Behinderung: Ab wann gilt man als schwerbehindert?

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Grad der Behinderung: Ab wann gilt man als schwerbehindert?

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    Menschen mit bestimmten Beeinträchtigungen können einen Grad der Behinderung bekommen. Ab wann gilt man als schwerbehindert?
    Menschen mit bestimmten Beeinträchtigungen können einen Grad der Behinderung bekommen. Ab wann gilt man als schwerbehindert? Foto: thodonal, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Körperliche, geistige, seelische oder Sinnesbeeinträchtigungen – etwa durch eine Behinderung oder schwere Erkrankung – können den Alltag erheblich beeinflussen und die gesellschaftliche Teilhabe einschränken. Wie stark eine Person betroffen ist, wird über den sogenannten Grad der Behinderung (GdB) ausgedrückt. Ein anerkannter GdB ermöglicht Betroffenen den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen – darunter Steuervergünstigungen, spezielle Unterstützungsangebote am Arbeitsplatz und weitere Hilfen. Ab welchem GdB man als schwerbehindert gilt und welche Nachteilsausgleiche man dadurch bekommt, erfahren Sie hier.

    Was ist der Grad der Behinderung?

    Menschen mit Behinderungen können Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. Diese richten sich nach dem Grad der Behinderung (GdB). Dieser muss zunächst ermittelt und in Form eines Ausweises bescheinigt werden, informiert der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung. Der Umfang der Einschränkung wird dabei mit dem GdB in Zehnergraden von 20 bis 100 beschrieben.

    Wie der Familienratgeber der Aktion Mensch erläutert, beginnt der niedrigste GdB bei 20 und der höchste ist 100. Dabei handelt es sich jedoch nicht um Prozentangaben: Je höher der Wert, desto stärker ist die Behinderung. Behinderungen oder Erkrankungen werden dabei nicht addiert, sondern in ihrer Gesamtheit beurteilt. Maßgeblich ist nicht allein die Diagnose, sondern vor allem, wie stark die betroffene Person in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt ist.

    Laut dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung gilt eine Funktionseinschränkung ab einem GdB 20 als Behinderung. Doch ab wann gilt man als schwerbehindert?

    GdB: Ab wann gilt man als schwerbehindert?

    Gemäß Paragraf 2, Absatz 2 des Sozialgesetzbuchs, Neuntes Buch (SGB IX) sind Menschen, bei denen ein GdB von wenigstens 50 festgestellt wurde, schwerbehindert.

    Eine Besonderheit gibt es laut dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung für Menschen mit Behinderung mit einem GdB von weniger als 50, aber mindestens 30, die infolge ihrer Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatz erlangen oder behalten können: Sie werden von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt.

    Nachteilsausgleich: Welche Unterstützung können schwerbehinderte Personen bekommen?

    Laut dem Familienratgeber müssen Betroffene zunächst beim Versorgungsamt ihren Grad der Behinderung feststellen lassen. Mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 bekommt man nach Vorlage diverser Unterlagen und Gutachten von Ärzten einen Schwerbehindertenausweis.

    Wie der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung informiert, wird ein Schwerbehindertenausweis in der Regel zunächst für die Dauer von maximal fünf Jahren ausgestellt. Wenn die Voraussetzungen weiterhin vorliegen, kann der Ausweis zweimal verlängert werden. Wenn keine Änderung in Art und Schwere der Behinderung zu erwarten ist, kann der Ausweis nach Paragraf 6 der Schwerbehindertenausweisverordnung auch unbefristet ausgestellt werden.

    Mit dem Schwerbehindertenausweis erhalten Betroffene bestimmte Hilfen, informiert der Familienratgeber. Denn Menschen mit Behinderung sind im Alltag häufig mit zusätzlichen Ausgaben konfrontiert – etwa für Medikamente, Hilfsmittel oder Pflegeleistungen. Um solche und andere Nachteile teilweise auszugleichen, stehen ihnen sogenannte Nachteilsausgleiche zu. Für viele dieser Leistungen ist ein Schwerbehindertenausweis erforderlich. Zu den Nachteilsausgleichen für Schwerbehinderte gehören:

    • Menschen mit Schwerbehinderung können – unter bestimmten Voraussetzungen – zwei Jahre früher in Rente gehen, einige sogar bis zu fünf Jahre früher, aber mit Abschlägen.
    • Schwerbehinderte Menschen haben einen besonderen Kündigungsschutz: Arbeitgeber müssen erst beim Integrationsamt einen Antrag stellen, wo geprüft wird, ob die Behinderung der Kündigungsgrund ist. Dann kann das Amt die Kündigung ablehnen.
    • Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung haben bei einer Fünf-Tage-Woche Anspruch auf fünf zusätzliche Tage bezahlten Urlaub im Jahr.
    • Der Schwerbehindertenausweis bietet häufig Ermäßigungen auf Eintrittspreise, etwa im Kino, Schwimmbad, Museum oder Theater.
    • Eltern erhalten für Kinder mit Schwerbehinderung unter bestimmten Voraussetzungen auch nach dem 25. Lebensjahr Kindergeld.
    • Unter bestimmten Bedingungen können schwerbehinderte Menschen eine Ermäßigung beim oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag bekommen.
    • Menschen mit Schwerbehinderung haben manchmal einen Anspruch auf Mehrbedarf bei Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Bürgergeld.
    • Einige Bausparkassen ermöglichen bei einem GdB von 95 oder höher eine vorzeitige Verfügung über das Guthaben – dies hängt jedoch von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab.
    • Je nach dem zusätzlichen Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis können schwerbehinderte Menschen teilweise vergünstigt oder kostenlos mit dem öffentlichen Nahverkehr fahren.

    Übrigens: Der Grad der Behinderung ist nicht in Stein gemeißelt. Einmal vergeben, kann der GdB erhöht, aber auch herabgestuft werden, wenn sich der Gesundheitszustand einer Person verändert.

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