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Pflege: Einstufung Pflegegrad durch Medizinischen Dienst - So legen Sie Beschwerde ein

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Einstufung Pflegegrad durch Medizinischen Dienst - So legen Sie Beschwerde ein

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    Pflegebedürftige und ihre Angehörige sind manchmal mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) unzufrieden. Dann hilft oft nur eine Beschwerde.
    Pflegebedürftige und ihre Angehörige sind manchmal mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) unzufrieden. Dann hilft oft nur eine Beschwerde. Foto: Uli Deck/dpa (Symbolbild)

    In Deutschland spielt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) eine wichtige Rolle bei der Beurteilung von Anträgen auf Pflegeleistungen. Doch hin und wieder kann es vorkommen, dass Menschen mit der Begutachtung, wie diese durchgeführt wurde oder mit den generellen Abläufen beim MDK nicht einverstanden sind.

    In einem solchen Fall haben Betroffene zwei Möglichkeiten, sich über den MDK zu beschweren. Wir erklären in diesem Artikel, welche das sind und wie sie funktionieren.

    Übrigens: Im Jahr 2023 ändert sich in der Pflege so einiges. Wir haben eine Übersicht erstellt, welche Änderungen Sie in der Pflege 2023 erwarten.

    Einstufung Pflegegrad: Beschwerde gegen den MDK einreichen

    Der MDK ist eine Organisation, die von den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen mit der Durchführung von Begutachtungen beauftragt ist. Dies bedeutet: Wenn eine Person einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellt, führt der MDK eine Prüfung durch, um den Pflegegrad der Person festzustellen. Dieser Vorgang wird als Pflegebegutachtung bezeichnet. Der MDK beurteilt laut seiner Website bei einer solchen Begutachtung die Selbstständigkeit der betreffenden Person in den sechs verschiedenen Bereichen, Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit Belastungen und die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

    Die Beurteilung wird von dem Gutachter in jedem Modul auf einer Skala von 0 bis 100 vorgenommen und bestimmt dann den Pflegegrad der Person, der zwischen Pflegegrad 1 und Pflegegrad 5 liegen kann. Von dem Pflegegrad ist maßgeblich abhängig, welche Pflegeleistungen eine Person erhält.

    Allerdings kann es immer wieder vorkommen, dass Menschen mit der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst unzufrieden sind. Während man gegen die Pflegegrad-Beurteilung des MDK Widerspruch einlegen kann, ist es aber auch gut möglich, dass sich Betroffene über den MDK beschweren möchten, wenn sie das Gefühl haben, nicht ausreichend über den Begutachtungsprozess informiert worden zu sein oder sie mit dem Verhalten des Gutachters während des Hausbesuchs unzufrieden waren.

    Beschwerde gegen den Medizinischen Dienst - Diese Möglichkeiten haben Sie

    Falls Sie der Ansicht sind, dass sich der Medizinische Dienst sich gegenüber Ihnen oder Ihren Angehörigen nicht richtig verhalten hat, können Sie über einen von zwei möglichen Wegen Beschwerde einlegen:

    1. Beschwerdestelle des Medizinischen Dienstes
    2. Unabhängige Ombudsperson beim Medizinischen Dienst

    Während laut der AOK bei der ersten Variante die zuständigen Sachbearbeiter bei der Beschwerdestelle des Medizinischen Dienstes um Ihr Anliegen kümmern und oft sofortige Maßnahmen ergreifen, besteht noch die Möglichkeit eine Ombudsperson zu kontaktieren. Dies könnte sich vor allem als nützlich erweisen, wenn Sie Ihr Anliegen zunächst von einer unabhängigen dritten Person prüfen lassen möchten.

    Die Ombudsperson ist nicht direkt beim MDK angestellt und dazu da, um die pflegebedürftigen Personen bei der Wahrnehmung ihrer Patientenrechte zu unterstützen. Durch die Ombudsperson sollen zudem "Unregelmäßigkeiten sowie systematische Fehlentwicklungen in der Tätigkeit des Medizinischen Dienstes erkannt und aufgelöst werden", schreibt die Krankenkasse.

    Über Ombudsperson Beschwerde über Medizinischen Dienst einreichen

    Kontaktieren Sie die Ombudsperson, werden alle Informationen vertraulich behandelt. Ihre Beschwerde hat keinen Einfluss auf Entscheidungen bezüglich Ihrer Leistungen, ersetzt aber auch keinen formellen Widerspruch bei Ihrer Kranken- oder Pflegekasse. Persönliche Informationen, die zur Untersuchung einer Beschwerde benötigt werden, werden laut AOK  nur mit Ihrer Einwilligung weitergegeben.

    Die Ombudsperson wird nach Ihrer Beschwerde eine Stellungnahme von der zuständigen Stelle beim MDK fordern und versuchen, den Konflikt zu lösen. Sie kann allerdings keine Widersprüche zur Pflegeeinstufung durch den Medizinischen Dienst in die Wege leiten, noch eine rechtliche Beratung geben.

    Welche Ombudsperson für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort ab. Den Kontakt können Sie durch die Eingabe Ihrer Postleitzahl ganz leicht auf der Website der AOK herausfinden.

    Übrigens: Die Frage, ob ein Palliativpatient einen Pflegegrad bekommt, ist nicht einfach zu beantworten. Wir haben aufgelistet, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Palliativpatient einen Pflegegrad erhält.

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