Kinder, insbesondere Babys, benötigen im Alltag mehr Hilfe als Erwachsene. Das ist ganz normal. Aber was ist, wenn sie darüberhinaus pflegebedürftig werden? Für die Familie stellt das oftmals eine besondere Herausforderung dar. Aber genau wie pflegebedürftigen Erwachsenen stehen auch pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen die Leistungen der Pflegekasse zu. Diese richten sich hier ebenso nach dem Pflegegrad. Wie dieser bei Kindern bestimmt wird und welche Leistungen Betroffenen zustehen, lesen Sie hier.
Übrigens: Zum 1. Januar 2025 wurden fast alle Leistungen der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent erhöht.
Wie viele Kinder sind in Deutschland pflegebedürftig?
Das Statistische Bundesamt Destatis wertet regelmäßig die Zahlen der sozialen Pflegeversicherung aus. Daraus hat sich für die Pflegestatistik 2023 ergeben, dass knapp 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig waren und einen anerkannten Pflegegrad hatten. Obwohl das Risiko, pflegebedürftig zu werden, Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zufolge bei Menschen unter 60 Jahren nur bei 1,7 Prozent liegt, galten Ende 2023 insgesamt 268.623 Personen unter 15 Jahren als pflegebedürftig. Damit machte diese Gruppe unter allen Pflegebedürftigen einen Anteil von 4,7 Prozent aus.
Von den 0- bis 15-Jährigen wurde ein Großteil – 268.194 Kinder und Jugendliche – zu Hause gepflegt. 429 Kinder und Jugendliche wurden stationär gepflegt.
Wann gilt ein Kind als pflegebedürftig?
Kinder benötigen insbesondere zu Beginn ihres Lebens rund um die Uhr Betreuung und deutlich mehr Hilfe als Erwachsene. Das ist aber ganz normal - immerhin gelten Babys, die sich nicht ohne ihre Eltern selbst versorgen können, nicht gleich als pflegebedürftig. Es wird also eine sogenannte „natürliche Pflegebedürftigkeit“ vorausgesetzt.
Laut dem Pflegeportal pflege.de wird daher ein Vergleich mit anderen Kindern des gleichen Alters herangezogen. So steht es auch in § 15 Absatz 6 SGB XI. Demnach gilt ein Kind als pflegebedürftig, wenn es im Vergleich mit altersentsprechend entwickelten Kindern in seiner Selbstständigkeit und seinen Fähigkeiten beeinträchtigt ist. Gründe dafür können etwa eine Behinderung sowie eine chronische oder schwere Erkrankung sein.
Ansonsten gelten für Kinder ähnliche Voraussetzungen wie für Erwachsene. Auch bei ihnen muss die Pflegebedürftigkeit dauerhaft sein beziehungsweise für mindestens sechs Monate bestehen, damit ein Kind als pflegebedürftig gilt.
Wie bekommt ein Kind einen Pflegegrad?
Schöpfen Eltern den Verdacht, dass ihr Kind pflegebedürftig sein könnte, muss genau wie bei Erwachsenen auch bei Kindern zunächst ein Pflegegrad beantragt werden. Im Anschluss folgt in der Regel ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst, der die Pflegebedürftigkeit und den Pflegegrad feststellen soll. Dem Bundesgesundheitsministerium zufolge wird dieses Gutachten bei Kindern meist durch besonders geschultes Personal erstellt, das über eine Qualifikation als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen oder -pfleger beziehungsweise als Kinderärztin oder -arzt verfügt.
Bei Erwachsenen umfasst ein solches Gutachten folgende Kriterien:
- Mobilität
- Geistige und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen – sowie deren Bewältigung
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Als pflegebedürftig gilt, wer im Punktesystem für die Begutachtung, das bis 100 Punkte reicht, mindestens 12,5 Punkte erreicht. Bei Kindern bis zu einem bestimmten Alter wird allerdings ein anderer Maßstab angesetzt.
Wie wird der Pflegegrad bei Kindern bestimmt?
Um den Pflegegrad zu bestimmen, gelten bei Kindern zum Teil andere Maßstäbe als bei Erwachsenen. Abstufungen gelten laut der AOK für Kinder unter elf Jahren sowie für Kinder unter 18 Monaten.
Für Kinder unter elf Jahren werden im Gutachten zwar die gleichen Bereiche untersucht, wie bei Erwachsenen, allerdings steht hier laut der AOK der Vergleich mit gesunden Altersgenossen im Vordergrund. Dabei muss etwa die Gutachterin oder der Gutachter entscheiden, inwieweit fehlende Selbstständigkeit eines Kindes altersgemäß ist oder durch eine Krankheit bedingt ist. Dafür gibt es der Versicherung zufolge vorgegebene Altersstufen. Ansonsten gelten für die Einstufung die gleichen Punktwerte wie für Erwachsene.
Für Kinder unter 18 Monaten unterscheiden sich jedoch die Kriterien für die Begutachtung. Hier werden der Techniker Krankenkasse (TK) zufolge etwa nicht alle Bereiche des Lebens überprüft. Laut dem Bundesgesundheitsministerium werden bei der Begutachtung nur die altersunabhängigen Kriterien wie "Verhaltensweisen und psychische Problemlagen" und "Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen" einbezogen. Zudem spielt es auch eine Rolle, ob ein Kind gravierende Probleme beim Essen hat, die einen außergewöhnlich intensiven Hilfebedarf auslösen. So ergibt sich ein eigens Punktesystem für Kinder unter 18 Monaten, die übrigens pauschal einen Pflegegrad höher eingestuft werden, als etwa Erwachsene mit der gleichen Punktezahl.
In § 15 SGB XI wird in den Absätzen 3 und 7 folgendes Punktesystem angegeben:
Pflegegrad | Erwachsene | Kinder unter 18 Monaten |
---|---|---|
1 | 12,5 bis unter 27 Punkte | - |
2 | 27 bis unter 47,5 Punkte | 12,5 bis unter 27 Punkte |
3 | 47,5 bis unter 70 Punkte | 27 bis unter 47,5 Punkte |
4 | 70 bis unter 90 Punkte | 47,5 bis unter 70 Punkte |
5 | 90 bis 100 Punkte | 70 bis 100 Punkte |
Welche Leistungen können pflegebedürftige Kinder erhalten?
Grundsätzlich erhalten Kinder mit einem anerkannten Pflegegrad die gleichen Leistungen von der Pflegekasse wie Erwachsene. Laut pflege.de können pflegende Angehörige - meist sind das die Eltern - für die Pflege ihres Kindes zu Hause etwa Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen, den Entlastungsbetrag, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Pflegemittel sowie technische Hilfsmittel beantragen.