Wer in Deutschland als pflegebedürftig gilt und einen Pflegegrad von 1 bis 5 hat, kann unterschiedliche Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Worauf genau Anspruch besteht, hängt unter anderem von der Höhe des Pflegegrads und der Pflegesituation ab. Damit pflegebedürftige Menschen selbst entscheiden können, wie und von wem sie versorgt werden, - und sich dabei keine Gedanken um finanzielle Nachteile machen müssen - wurde laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) das Pflegegeld eingeführt. So werden Betroffene auch dann finanziell von der Pflegeversicherung unterstützt, wenn sie zu Hause von Angehörigen, Freunden oder anderen ehrenamtlichen Pflegepersonen gepflegt werden. Wofür sie die Leistung einsetzen, steht Pflegebedürftigen frei. Häufig wird das Pflegegeld allerdings als Anerkennung an die Pflegeperson weitergegeben.
Damit Anspruch auf Pflegegeld besteht, müssen Pflegebedürftige laut dem BMG mindestens Pflegegrad 2 haben und zu Hause von Angehörigen gepflegt werden. Der aktuellen Pflegestatistik zufolge trifft das auf 51,5 Prozent aller pflegebedürftigen Menschen zu. Einer Vorausberechnung des Statistischen Bundesamtes zufolge könnte dieser Anteil im Jahr 2025 auf 51,7 bis 51,9 Prozent steigen.
Ausgezahlt wird das Pflegegeld monatlich durch die Pflegekasse an alle Berechtigten. Wann ist die Leistung im November 2024 auf dem Konto?
Pflegegeld 2024: Wie hoch ist die Leistung der Pflegeversicherung?
Das Pflegegeld wurde laut dem BMG zuletzt im Januar 2024 erhöht und ist im Rahmen der Pflegereform 2023 um fünf Prozent gestiegen. Nicht alle pflegebedürftigen Menschen, die Anspruch auf die Leistung haben, bekommen aber gleich viel Geld. Das Pflegegeld ist nämlich nach Pflegegraden gestaffelt.
So viel Pflegegeld steht Pflegebedürftigen laut dem BMG je nach Pflegegrad aktuell pro Monat zu:
- Pflegegrad 1: kein Anspruch
- Pflegegrad 2: 332 Euro
- Pflegegrad 3: 573 Euro
- Pflegegrad 4: 765 Euro
- Pflegegrad 5: 947 Euro
Übrigens: Die nächste Erhöhung des Pflegegeldes ist schon geplant. Laut dem BMG soll die Leistung am 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent steigen. Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 stehen dann pro Monat 15, 26, 35 oder 43 Euro mehr zur Verfügung. Daneben werden 2025 noch weitere Leistungen der Pflegeversicherung erhöht.
Pflegegeld im November 2024: Wann wird die Leistung ausgezahlt?
Das Pflegegeld wird jeden Monat bis zu einem bestimmten Zeitpunkt an alle Berechtigten ausgezahlt. Dem Pflegeportal pflege.de zufolge erfolgt die Auszahlung dabei in der Regel am ersten Werktag des Monats im Voraus. Das Pflegegeld für November wird also Anfang November überwiesen. Das gilt sowohl für die gesetzliche Pflegeversicherung als auch für die private.
Im November 2024 fällt der Erste des Monats zwar auf einen Freitag, aber nicht in allen Bundesländern ist das auch ein Werktag. In Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland wird laut feiertage-deutschland.de am 1. November nämlich Allerheiligen gefeiert. Dabei handelt es sich um einen gesetzlichen Feiertag. Im November 2024 kann die Auszahlung des Pflegegeldes daher je nach Bundesland am Freitag, 1. November 2024, oder am Montag, 4. November 2024, erfolgen.
Wichtig: Diese Daten sind nicht in Stein gemeißelt und es sind Abweichungen möglich. Der genaue Auszahlungstag kann von Pflegekasse zu Pflegekasse variieren.
Die Techniker Krankenkasse (TK) gibt etwa an, dass sie das Pflegegeld an ihre Versicherten bereits am letzten Arbeitstag vor Monatsende für den Folgemonat auszahlt. In Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen würde das für November eine Auszahlung am Mittwoch, 30. Oktober 2024, bedeuten, da hier am 31. Oktober der Reformationstag als gesetzlicher Feiertag begangen wird. In den restlichen Bundesländern würde die Pflegegeld-Auszahlung für November auf Donnerstag, 31. Oktober 2024, fallen.
Die Barmer Versicherung hingegen nennt keine festen Auszahlungstermine, sondern gibt lediglich an, das Pflegegeld werde monatlich im Voraus überwiesen. Versicherte sollten das Geld also spätestens am 1. oder 4. November 2024 für November haben. Wer es ganz genau wissen möchte, sollte sich bei der zuständigen Pflegeversicherung erkundigen.
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