In Deutschland wird ein Großteil der pflegebedürftigen Menschen – laut dem Statistischen Bundesamt etwa 84 Prozent – zu Hause in den eigenen vier Wänden gepflegt. Dabei verlassen sich Betroffene zumeist auf Angehörige, Freunde oder andere ehrenamtliche Pflegepersonen. Diese leisten die Pflege mit, aber auch ohne die Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes.
Laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zahlt die Pflegekasse für die selbst organisierte Versorgung durch Angehörige das Pflegegeld. Voraussetzung für den Bezug ist neben der häuslichen Pflege, dass mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können kein Pflegegeld bekommen. Wer allerdings Anspruch hat, erhält die Leistung monatlich. Wann das Pflegegeld im August 2024 ausgezahlt wird, lesen Sie hier.
Pflegegeld 2024: Wie hoch ist die Leistung der Pflegekasse?
Pflegegeld wird laut dem BMG gezahlt, damit Pflegebedürftige selbst über ihre Versorgung entscheiden können – ohne sich Sorgen um das Finanzielle machen zu müssen. Daher werden sie auch von der Pflegeversicherung unterstützt, wenn die Pflege durch Angehörige geleistet wird und in dem Sinne keine Kosten entstehen. Wofür Pflegebedürftige das Pflegegeld einsetzen, steht ihnen frei. Es ist an keinen bestimmten Zweck gebunden, wird dem BMG zufolge allerdings häufig als Anerkennung an die Pflegeperson weitergegeben.
Das Pflegegeld wurde im Rahmen der Pflegereform 2023 zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent erhöht. Aktuell stehen Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 laut dem BMG folgende Leistungen zu:
- Pflegegrad 2: 332 Euro
- Pflegegrad 3: 573 Euro
- Pflegegrad 4: 765 Euro
- Pflegegrad 5: 947 Euro
Übrigens: Zum 1. Januar 2025 steht wieder eine Erhöhung des Pflegegeldes an – dann um 4,5 Prozent. Zudem werden auch noch weitere Leistungen der Pflegeversicherung erhöht.
Pflegegeld im August 2024: Wann wird das Geld ausgezahlt?
Pflegegeld wird Monat für Monat an berechtigte Pflegebedürftige überwiesen. Ausgezahlt wird die Leistung laut dem Pflegeportal pflege.de in der Regel am ersten Werktag des Monats im Voraus. Das gilt sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte.
Im August 2024 fällt der Erste des Monats auf einen Donnerstag. Da es sich nicht um einen Feiertag handelt, ist das also der erste Werktag des Monats. Das Pflegegeld wird demnach am Donnerstag, 1. August 2024, ausgezahlt.
Wichtig: Dieses Datum ist nicht in Stein gemeißelt und kann von Pflegekasse zu Pflegekasse variieren. Die Techniker Krankenkasse (TK) gibt etwa an, dass das Pflegegeld für TK-Versicherte am letzten Arbeitstag vor Monatsende für den Folgemonat ausgezahlt wird. Für August 2024 wäre das also Mittwoch, 31. Juli 2024. Die Barmer nennt dagegen keine festen Termine, sondern gibt lediglich an, das Pflegegeld werde monatlich im Voraus überwiesen. Wer es ganz genau wissen will, sollte bei der zuständigen Pflegeversicherung nachfragen.
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