Menschen mit Pflegegrad 1, dem niedrigsten aller Pflegegrade von 1 bis 5, weisen für gewöhnlich nur eine geringe körperliche und kognitive Beeinträchtigung auf. Mit der Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad gehen bestimmte Leistungen der Pflegekasse einher. Doch was, wenn pflegebedürftige Personen mit einem Pflegegrad 1 dennoch in ein Pflegeheim wollen? Besteht hierfür ein Anspruch? Die Antwort lesen Sie im Text.
Pflegegrad 1: Welche Leistungen gibt es?
Für die Einstufung in Pflegegrad 1 muss eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens, dem sogenannten „NBA“, zwischen 12,5 und maximal 26 Punkte ermitteln. Ins Gewicht fallen unter anderem Kriterien wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder die selbstständige Bewältigung im Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen.
Da bei einer fachkundigen Einstufung in den niedrigsten Pflegegrad die Beeinträchtigungen in den verschiedenen Bereichen nur im geringen Maße ausgeprägt sind, besteht kein Anspruch auf bestimmte Leistungen. Hierzu gehören etwa das Pflegegeld oder auch Pflegesachleistungen. Insgesamt werden Leistungen für Pflegegrad 1 nur an die betroffenen Personen, nicht dagegen an die Angehörigen ausgezahlt.
Pflegegrad 1: Wie viel Geld gibt es?
Dennoch gehen Menschen mit einem Pflegegrad 1 nicht leer aus. Als Leistungen aus der Pflegekasse gibt es laut einer Infobroschüre des Bundesgesundheitsministeriums (BGM) vor allem Zuschüsse und Entlastungsleistungen. Dazu zählen etwa:
- 125 Euro pro Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- bis zu 40 Euro je Monat für Pflegehilfsmittel
- 25,50 Euro pro Monat für den Hausnotruf
- 4000 Euro pro Gesamtmaßnahme für die Wohnraumanpassung
- 214 Euro pro Monat als Wohngruppenzuschuss
Übrigens: 2025 kommt es zu Erhöhungen in der Pflege - davon profitieren auch Menschen mit Pflegegrad 1
Pflegegrad 1: Kann man trotzdem ins Pflegeheim?
Doch was passiert, wenn ein pflegebedürftiger Mensch mit Pflegegrad 1 dennoch ins Pflegeheim will, anstatt sich von einem ambulanten Pflegedienst in den eigenen vier Wänden versorgen zu lassen? Besteht ein finanzieller Anspruch? Die Frage lässt sich schnell beantworten: Nein, mit Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf eine vollstationäre Pflege im Pflegeheim.
Das BMG schreibt hierzu auf seiner Seite: „Wählen Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim, erhalten sie von der Pflegeversicherung einen Zuschuss in Höhe von 125 Euro monatlich.“ Es handelt sich demnach um den Betrag zu den Betreuungs- und Entlastungsleistungen, der zur freien Verwendung bereitsteht.
Zum Vergleich: Für Menschen mit Pflegegrad 2 gibt es bereits einen Zuschuss zur vollstationären Pflege in Höhe von 770 Euro pro Monat. Bei Pflegegrad 5 liegt der Betrag bei 2005 Euro. Wer also mit Pflegegrad 1 trotz allem ins Pflegeheim will, muss sich auf hohe Kosten einstellen.
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