Startseite
Icon Pfeil nach unten
Pflege
Icon Pfeil nach unten

Pflegegrad 4: Das sind die Leistungen und Voraussetzungen

Pflege

Pflegegrad 4: Das sind die Leistungen und Voraussetzungen

    • |
    Bei Pflegegrad 4 haben Menschen eine „schwerste Beeinträchtigung“. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
    Bei Pflegegrad 4 haben Menschen eine „schwerste Beeinträchtigung“. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Foto: Sebastian Kahnert, dpa (Symbolbild)

    Bei den meisten älteren Menschen oder aufgrund einer Krankheit stellt sich irgendwann die Frage, ob und wann Pflege notwendig werden könnte. Wer einen entsprechenden Pflegeantrag stellt oder für sich stellen lässt, muss sich auf eine Begutachtung über den angemessenen Pflegegrad einstellen. Dabei geht es um die Bewertung hinsichtlich Einschränkungen, Leistungen, Entlastungshilfen oder auch Zuschüsse seitens der Pflegekasse.

    Die jeweilige Einstufung basiert auf den Pflegegraden von 1 bis 5. Getroffen wird die Entscheidung vom Medizinischen Dienst im Auftrag einer Pflegekasse. Um Pflegegrad 4 zu erhalten, muss laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vorliegen. Welche Leistungen erhalten Betroffene?

    Übrigens: Zum 1. Januar 2025 wurden fast alle Leistungen der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent erhöht.

    Pflegegrad 4: Diese Kriterien werden bewertet

    Ist der Pflegeantrag geschrieben und eingereicht, folgt die Einstufung in einen Pflegegrad. Die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit beträgt laut dem BMG 25 Tage. Folgende Kriterien werden bei der Einstufung für Pflegegrad 4 bewertet, wie das Portal pflege.de ausführt:

    • Mobilität: Entscheidend für die Einstufung des angemessenen Pflegegrads ist unter anderem, wie selbstständig sich die bedürftige Person fortbewegen kann, ob er oder sie noch aufrecht sitzen und Treppen steigen kann.
    • Auch kognitive und kommunikative Fähigkeiten fallen bei der Entscheidung ins Gewicht: Kann sich jemand im Alltag orientieren und zurecht finden? Kann er oder sie für sich selbst Entscheidungen treffen, Risiken erkennen, Gespräche führen und Bedürfnisse mitteilen?
    • Ebenfalls steht die psychische Verfassung im Blickpunkt. Wie oft benötigt er oder sie Hilfe wegen psychischen Leidens?
    • Wichtig für das Gutachten ist zudem die Frage nach der Selbstversorgung: Wie selbstständig kann sich die begutachtete Person noch täglich selbst waschen, pflegen und ernähren?
    • Auch die selbstständige Bewältigung im Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen stehen auf dem Prüfstand: Können Therapien und Behandlungen, etwa bei der Dialyse oder einem Verbandswechsel, weitgehend autark gemeistert werden?
    • Nicht zuletzt entscheidet auch die Gestaltung des privaten Alltagslebens über den Pflegegrad der Betroffenen: Wie autonom kann der Tagesablauf noch absolviert werden, bestehen soziale Kontakte, gibt es Hobbys und Verpflichtungen in einem Vereinsleben?

    Für jedes der sechs Module werden in bis zu 16 Kategorien unterschiedlich hohe Punkte vergeben.

    Welche Voraussetzungen müssen für Pflegegrad 4 erfüllt sein?

    2017 wurden die früheren Pflegestufen umgewandelt. Pflegegrad 4 bedeutete bis dahin Pflegestufe 2 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) sowie Pflegestufe 3. Pflegegrad 4 ist definiert für Personen, deren Selbstständigkeit von einer „nachweislich schwersten Beeinträchtigung“ eingeschränkt wird und die daher auf Hilfe angewiesen sind. Laut dem BMG muss sich der Wert in der festgelegten Skala zwischen 70 und unter 90 Punkten bewegen. Je höher die Punktzahl vom Medizinischen Dienst bewertet wird, desto höher ist der Pflegegrad. 

    Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 4?

    Eine der entscheidenden Fragen beim Thema Pflege dreht sich ums Geld: Mit welchen Leistungen können Betroffene als auch Angehörige rechnen? Pauschal gibt es laut dem Portal pflege.de feststehende Leistungen, die unabhängig vom Pflegegrad von der Pflegekasse geleistet werden:

    • 131 Euro (2024: 125 Euro) pro Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
    • bis zu 42 Euro (2024: 40 Euro) pro Monat für Pflegehilfsmittel
    • 25,50 Euro pro Monat für den Hausnotruf (und einmalig 10,49 Euro für die Installation)
    • bis zu 4180 Euro (2024: 4000 Euro) pro Gesamtmaßnahme für die Wohnraumanpassung
    • einmalig 2.500 bis 10.000 Euro Gründungszuschuss (für Senioren-WG) sowie monatlich 224 Euro (2024: 214 Euro) Organisationszuschuss als Wohngruppenförderung

    Dazu kommen bei Pflegegrad 4 noch weitere Leistungen. Das steht Personen mit Pflegegrad 4 zu:

    Betroffene können je nach Bedarf eine Kombination der Geld- und Sachleistungen nutzen. Außerdem wurde mit der Pflegereform auch eine vereinfachte Finanzierung für die Kurzzeit- und die Verhinderungspflege beschlossen. Dazu wird zum 1. Juli 2025 laut dem BMG das sogenannte Entlastungsbudget eingeführt. Für junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 wurde es bereits zum 1. Januar 2024 eingeführt.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden