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Schenkungen in der Pflege: Wie pflegende Angehörige Steuern sparen können

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Schenkungen in der Pflege: Wie pflegende Angehörige Steuern sparen können

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    Mit einer Schenkung unter Pflegeauflage kann man Steuern sparen. Dabei sollte man allerdings auf einige juristische Fallstricke achten.
    Mit einer Schenkung unter Pflegeauflage kann man Steuern sparen. Dabei sollte man allerdings auf einige juristische Fallstricke achten. Foto: Fabian Sommer, dpa (Symboldbild)

    Wer Vater, Mutter oder Großeltern zu Hause pflegt, gibt Zeit, Kraft und Nähe. Doch der Einsatz kann sich auch steuerlich auszahlen. Denn als Gegenleistungen können die gepflegten Personen Vermögen verschenken, etwa Schmuck, Geld oder Immobilien. Diese Schenkung unter Pflegeauflage kann die anfallende Schenkungssteuer ehrlich senken. Allerdings gibt es dabei auch rechtliche Stolpersteine.

    Schon gewusst? Wer Angehörige pflegt, kann oft weniger arbeiten. Trotzdem entsteht für die geleistete Pflege ein Rentenanspruch, auch ohne eigene Einzahlungen

    Steuern sparen: Was ist eine Schenkung unter Pflegeauflage?

    Laut der Deutschen Presseagentur (dpa) wird eine „Schenkung mit Pflegeauflage“ oft bei der Übertragung einer Immobilie angewandt. Denn wie Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler gegenüber der dpa erklärt, kann der Kapitalwert der Pflegeleistungen nach dem Bewertungsgesetz den steuerpflichtigen Erwerb mindern, wodurch die Schenkungssteuer deutlich sinkt.

    Schenkungssteuer, Kapitalwert, Pflegeauflage: Das alles mag erst einmal sehr abstrakt und kompliziert klingen. Doch das ist es nicht, wenn man sich ein konkretes Beispiel vorstellt:

    • Oma Monika wird von ihrer Enkeltochter mehrere Jahre lang gepflegt. Deswegen will Oma Monika der Enkeltochter ihr Haus schenken.
    • Dafür verspricht die Enkeltochter, Oma Monika zu pflegen. Sie kauft für Oma Monika ein, kocht für sie, fährt sie zum Arzt, kümmert sich um die Betreuung.
    • Dieser Deal, also Vermögen (Haus) gegen Pflege, ist eine Schenkung unter Pflegeauflage.

    Für die Enkeltochter bietet diese Schenkung unter Pflegeauflage auch einen steuerlichen Vorteil. Vereinfacht gesagt, muss man für große Geschenke Schenkungssteuer zahlen. Doch, wenn die beschenkte Person als Gegenleitung die Pflege der schenkenden Person übernimmt, wird diese Pflege als „Wert“ angesehen. Und dieser „Wert“ wird von der Schenkung abgezogen. Das Ergebnis: Es bleibt weniger übrig, worauf Steuern gezahlt werden müssen.

    Ein stark vereinfachtes Rechenbeispiel:

    • Wert des Hauses von Oma Monika: 300.000 Euro
    • Wert der Pflege: 80.000 Euro
    • Die Steuer wird nur auf 220.000 Euro berechnet (300.000 Euro - 80.000 Euro).

    Übrigens: Wenn Eltern pflegebedürftig werden, stehen Angehörige vor vielen Herausforderungen. Sechs Schritte können helfen, die neue Pflegesituation klar zu organisieren und zu bewältigen.

    Schenkung unter Pflegeauflage: Auf diese Fallstricke sollte man achten, wenn man ein Haus gegen Pflege verschenkt

    Wie die dpa berichtet, sollte man bei einer Schenkung unter Pflegeauflage aber auch einige juristische Hürden beachten. Eine Immobilienschenkung gilt etwa erst dann als vollzogen, wenn der Grundbucheintrag vorgenommen wurde. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs macht das Problem deutlich: Eine Frau wollte ihrer Pflegerin ein Mehrfamilienhaus schenken. Doch bevor die Eintragung ins Grundbuch erledigt war, starb sie. Deshalb stufte das Finanzamt das Ganze nicht als Schenkung, sondern als Erbschaft ein. Die Pflegeleistungen wurden steuerlich nicht anerkannt. Dadurch stieg die Steuer erheblich.

    Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler rät deswegen im dpa-Gespräch: „Notariell beurkunden, die Grundbuchumschreibung zügig veranlassen und einen klaren Pflegevertrag abschließen“ Wichtig ist, dass im Vertrag genau festgelegt wird, welche Art von Pflege geleistet wird, wie lange und in welchem Umfang. Denn nur dann kann der Wert dieser Pflege bestimmt und bei der Steuer berücksichtigt werden.

    Gut zu wissen: Je höher der Pflegegrad ist, desto umfangreicher sind die Leistungen der Pflegekasse.

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