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Weniger Geld für Pflegebedürftige in Bayern: Wird das Landespflegegeld gekürzt?

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Weniger Geld für Pflegebedürftige in Bayern: Wird das Landespflegegeld gekürzt?

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    In Bayern können Pflegebedürftige zusätzliche Unterstützung bekommen. Doch das Landespflegegeld verändert sich.
    In Bayern können Pflegebedürftige zusätzliche Unterstützung bekommen. Doch das Landespflegegeld verändert sich. Foto: crizzystudio, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Pflegebedürftige Menschen in Bayern können neben den Leistungen der Pflegeversicherung zusätzlich vom Freistaat das sogenannte Landespflegegeld bekommen. Dafür müssen sie dem Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP Bayern) zufolge mindestens Pflegegrad 2 sowie ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und einen entsprechenden Antrag stellen.

    Bisher wurde das Landespflegegeld in Höhe von 1000 Euro jedes Jahr im Oktober ausgezahlt. Nach einer Gesetzesänderung im April 2025 müssen Pflegebedürftige in diesem Jahr allerdings länger warten – bis Januar 2026, um genau zu sein. Außerdem soll auch die Leistung, für die der Freistaat Angaben des Landespflegeamts zufolge jährlich 400 Millionen Euro investiert, gekürzt werden.

    Landespflegegeld 2025: Warum müssen Pflegebedürftige drei Monate länger warten?

    Bis 2024 wurde das Landespflegegeld in Bayern im Oktober an Berechtigte ausgezahlt. Das Pflegegeldjahr reichte jeweils von 1. Oktober bis 30. September des Folgejahres. Im Jahr 2025 warten Pflegebedürftige in Bayern allerdings im Oktober vergeblich auf die Finanzspritze. Das liegt an einer Änderung des Bayerischen Landespflegegeldgesetzes (BayLPflGG).

    Seit 28. April 2025 gilt nämlich: Das Pflegegeldjahr reicht nun von 1. Januar bis 31. Dezember desselben Jahres. Für das aktuelle Pflegegeldjahr, das am 1. Oktober 2024 begonnen hat, wurde eine Übergangsregelung im Gesetz festgeschrieben – der Auszahlungszeitraum wurde um drei Monate verlängert und endet damit erst am 31. Dezember 2025. Berechtigte müssen also statt zwölf Monate, 15 Monate auf das Landespflegegeld warten. Ausgezahlt werden die 1000 Euro dann erst Anfang 2026.

    Was wie eine formale Änderung anmutet, sorgt für Kritik unter anderem vom Sozialverband VdK Bayern. Die Verschiebung des Stichtags sei ein „Taschenspielertrick“ und eine „Kürzung durch die Hintertür“, erklärt VdK-Landesvorsitzende Verena Bentele. Durch die Verschiebung des Endes des Pflegegeldjahres würde das bayerische Landespflegegeld nämlich faktisch um 250 Euro pro Person gekürzt werden, erklärt der Verband. Der VdK Bayern räumt allerdings auch ein, dass das Landespflegegeld eine freiwillige Leistung des Freistaats sei und daher auch verändert werden könne.

    Ob sich an den Plänen der Landesregierung auch nach der Forderung des Sozialverbands, keinerlei Kürzungen bei den Betroffenen vorzunehmen, jetzt noch etwas ändern wird, ist fraglich. Gesetzlich ist die Verlängerung des Pflegegeldjahres 2024/2025 bereits festgeschrieben. Noch nicht im Gesetz verankert ist allerdings der Plan, die Leistung ab 2026 tatsächlich zu kürzen.

    Weniger Geld für Pflegebedürftige in Bayern: Wird das Landespflegegeld 2026 gekürzt?

    Das Landespflegegeld soll laut dem LfP Bayern ein wichtiges Signal für pflegebedürftige Menschen im Freistaat setzen. Pro Jahr 1000 Euro zusätzlich, schnell und unbürokratisch, damit Pflegebedürftige die Möglichkeit erhalten, „sich selbst etwas Gutes zu tun oder den Menschen eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen, die ihnen am nächsten stehen“ und in vielen Fällen die Pflege zu Hause übernehmen, schreibt das Ministerium. Jedes Jahr würden rund 400.000 Menschen die Unterstützung bekommen.

    Im kommenden Jahr steht Betroffenen deutlich weniger Geld zur Verfügung. Auch wenn das Landespflegegeld mit der Verlängerung des aktuellen Pflegegeldjahres erst drei Monate später bei den Berechtigten ankommt, wartet 2026 nämlich eine tatsächliche Kürzung auf die Pflegebedürftigen. Laut dem BayernPortal des LfP ist „ab dem Pflegegeldjahr 2026 eine Reduzierung auf 500 Euro geplant“. Die Leistung wird also halbiert.

    Die Bayerische Landesregierung hat angekündigt, mit den frei werdenden Mitteln zusätzliche Pflegeplätze zu finanzieren. Konkrete Pläne oder Hinweise im Haushaltsplan 2026 gibt es dem VdK zufolge allerdings bisher nicht. Zu beiden Änderungen beim Landespflegegeld erklärt Bentele: „Diese geplante Kürzung ist schon bitter genug, aber jetzt durch die Hintertür nochmal auf Kosten der Menschen zu sparen, die ohnehin durch die Pflegesituation finanziell oft am absoluten Limit sind, ist ein Armutszeugnis für die Staatsregierung.“

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