Der Hochlauf der E-Mobilität nimmt Fahrt auf - allerdings noch immer nur langsam. Nach Angaben des Kraftfahrtbundesamts hatte in den ersten acht Monaten des Jahres bereits die Mehrzahl der neu zugelassenen Autos (57 Prozent) einen alternativen Antrieb. Dazu zählt die Behörde im Prinzip alles außer Benzin und Dieselmotoren. Dennoch werden nach wie vor mehr Autos mit konventionellem Verbrennermotor zugelassen als batterieelektrische. Im September lag der Anteil der Stromer bei 19,3 Prozent. 26,8 Prozent der zugelassenen Neuwagen hatten Benzinantrieb, der Diesel kam noch auf 12,3 Prozent.
Um die Antriebswende zu beschleunigen, will die Bundesregierung der Autoindustrie weiter unter die Arme greifen. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat quasi im Vorgriff auf den nächsten Autogipfel am Donnerstag einen Gesetzesentwurf angekündigt, der die geltende Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos um weitere fünf Jahre bis 2025 verlängern soll. So war es bereits im Koalitionsvertrag vereinbart worden.
Beim Weiterverkauf des E-Autos bleibt der Steuervorteil erhalten
Reine Elektroautos sind bislang vom Tag der Erstzulassung an bis zu zehn Jahre von der vollständig von der Kfz-Steuer befreit. Die Steuerbefreiung gilt bisher aber nur bis zum 31. Dezember 2030. Das heißt, wer heute ein E-Auto kauft, kann nur noch rund fünf Jahre von der Vergünstigung profitieren. Wird die Frist verlängert, könnten schnell entschlossene E-Auto-Käufer die Frist wieder ganz ausschöpfen. Die Steuerbefreiung wird bei einem Verkauf des Wagens an den neuen Halter weitergegeben. Für alle Arten von Hybridelektrofahrzeugen gilt diese Steuerbefreiung nicht.
Den Bund kostet der Verzicht auf die Steuereinnahmen viel Geld. Im Subventionsbericht der Bundesregierung für die Jahre 2023 bis 2026 werden für die Jahre 2023 und 2024 Summen von 95 und 115 Millionen Euro genannt, für die Jahre 2025 und 2026 je 145 Millionen Euro. Ein Sprecher von Klingbeil erklärte am Montag in der Regierungspressekonferenz, man rechne bei einer Fortschreibung für das Jahr 2026 mit Mindereinnahmen von 45 Millionen Euro, für die Folgejahre mit einem Anstieg auf bis zu 270 Millionen Euro im Jahr 2029. Insgesamt nimmt der Bund rund 9,5 Milliarden Euro pro Jahr mit der Kfz-Steuer ein. Wie alle Steuereinnahmen sind die Milliarden nicht zweckgebunden.
E-Autos als Dienstwagen werden geringer besteuert
Nach Beispielrechnungen des ADAC können etwa Halter eines Volkswagen ID.3 Pro durch die Vergünstigung im Vergleich zu einem vergleichbaren Benziner 76 Euro Steuer sparen, im Vergleich zu einem vergleichbaren Diesel-Golf sind es sogar 236 Euro. Weitere Vergünstigungen für private Käufer von E-Fahrzeugen sind bisher nicht geplant. Aber die Bundesregierung hat bei den Konditionen für gewerbliche Käufer und Dienstwagenbesitzer bereits deutlich nachgebessert.
So wurde etwa die Grenze, bis zu der Elektroautos als Dienstwagen von einer geringeren Besteuerung des geldwerten Vorteils profitieren, von 60.000 auf 100.000 Euro erhöht. Wer ein E-Auto als Dienstwagen gestellt bekommt, muss bis zu dieser Grenze nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als Steuer bezahlen. Kostet das E-Auto mehr 100.000 Euro werden 0,5 Prozent fällig. Bei Verbrennern ist es immer ein Prozent. Auch diese Regel ist bislang bis Ende 2030 begrenzt.
Für Plug-in-Hybride veranschlagt das Finanzamt laut ADAC-Angaben ebenfalls 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil. Aber: Der ermäßigte Satz greift seit Anfang 2025 nur noch ab einer rein elektrischen Mindestreichweite von 80 Kilometern oder höchstens 50 Gramm CO₂-Emission pro Kilometer.
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