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Tödliches Zugunglück: Prozess um Garmischer Zugunglück beginnt im Oktober

Tödliches Zugunglück

Prozess um Garmischer Zugunglück beginnt im Oktober

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    Das Zugunglück von Garmisch hat vor drei Jahren die Region geschockt. (Archivfoto)
    Das Zugunglück von Garmisch hat vor drei Jahren die Region geschockt. (Archivfoto) Foto: Angelika Warmuth/dpa

    Mehr als drei Jahre nach dem tödlichen Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen soll im Herbst der Prozess um mögliche Versäumnisse von Bahnmitarbeitern beginnen. Der erste Prozesstag soll der 28. Oktober sein, wie das Landgericht München II mitteilte. Dann sind 19 Termine bis zum 15. Januar 2026 festgesetzt. Zwei Bahnmitarbeiter sind wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.

    Was ihnen im Einzelnen vorgeworfen wird, ist nicht bekannt. Die Anklage war bereits im Dezember 2023 erhoben worden, ursprünglich gegen drei Bahnmitarbeiter - ein Verfahren wurde jedoch eingestellt.

    Am 3. Juni 2022, dem letzten Schultag vor den Pfingstferien, war gegen Mittag bei Garmisch-Partenkirchen ein Regionalzug entgleist. Vier Frauen und ein 13-Jähriger starben. 78 Menschen wurden nach Angaben der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) verletzt, 16 von ihnen schwer. Die BEU hatte jüngst zum dritten Jahrestag des Unglücks ihren mehr als 100-seitigen Abschlussbericht veröffentlicht.

    Meldung nicht weitergegeben

    Dem Bericht zufolge war unter anderem eine Meldung eines Triebwagenführers über ein Problem an der späteren Unfallstelle nicht weitergegeben worden. Noch am Vorabend des Unglücks hatte ein Lokführer sich beim Fahrdienstleiter gemeldet und von Unregelmäßigkeiten an der späteren Unfallstelle berichtet. Er sprach von einer «Kurvenüberhöhung», es sei ein «Schlenker» drin. Der Fahrdienstleiter antwortete, er gebe das weiter. Das geschah jedoch nicht.

    Gegebenenfalls hätte die Weitergabe der Meldung zu einem anderen Ablauf der Geschehnisse geführt, schreibt die BEU. Sie stuft dies dennoch aufgrund anderer Einflüsse nicht als unmittelbar für den Unfall relevant ein. Die BEU befasste sich ausdrücklich nicht mit möglichen Versäumnissen einzelner Mitarbeiter.

    Marode Bahnschwellen mit äußerlich nicht sichtbaren Rissen

    Bereits in ihren beiden Zwischenberichten war die BEU zu dem Schluss gekommen, dass marode Bahnschwellen die wesentliche Ursache des Unglücks waren. Ein angepasstes Verfahren zum Erkennen der durch chemische Prozesse verursachten inneren Schädigungen an älteren Schwellen hätte das Ereignis aller Wahrscheinlichkeit nach verhindert, hieß es in dem neuen Bericht. Denn nur durch Augenschein von außen waren innere Risse nicht feststellbar.

    Seit dem Unglück hat die Deutsche Bahn (DB) diverse Maßnahmen eingeleitet und nach eigenen Angaben mehr als 1,7 Millionen Schwellen ausgetauscht.

    Zwei Bahnmitarbeiter sollen nach dem tödlichen Zugunglück von Garmisch vor Gericht. (Archivfoto)
    Zwei Bahnmitarbeiter sollen nach dem tödlichen Zugunglück von Garmisch vor Gericht. (Archivfoto) Foto: Uwe Lein/dpa
    Die Bilder von Trümmern und entgleisten Waggons haben sich bei vielen eingeprägt. (Archivfoto)
    Die Bilder von Trümmern und entgleisten Waggons haben sich bei vielen eingeprägt. (Archivfoto) Foto: Sven Hoppe/dpa
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