Die Vorsitzende Richterin Jeannine Zuck fand am Ende deutliche Worte in Richtung des Angeklagten. „Sie haben dazu beigetragen, dass Kleinkindern Leid angetan wird.“ Zuvor hatte das Schöffengericht am Amtsgericht Lindau den 32-Jährigen wegen des Verbreitens von kinder- und jugendpornografischen Inhalten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Verhandlung vor Schöffengericht
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