Wer Unterstützung vom Staat bekommt, muss wahrheitsgemäße Angaben machen. Ansonsten droht juristischer Ärger. Das hat ein 51-Jähriger zu spüren bekommen. Der Kubaner hatte über Monate hinweg gleichzeitig Bürgergeld vom Jobcenter und Krankengeld von der AOK bezogen. Schaden: Gut 16.000 Euro. Das brachte ihm eine Anklage wegen Betrugs ein. Die Schwere seiner Erkrankung und auch Mängel in der Behörde bewahrten ihn vor einer Verurteilung. Das Amtsgericht Lindau stellte das Verfahren vorläufig gegen eine Geldauflage von 2400 Euro ein. „Sie müssen alles mitteilen und wenn sie etwas nicht verstehen, fragen“, gab Richterin Jeannine Zuck dem 51-Jährigen mit auf den Weg.
Angeklagt wegen Betrug
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