Mit seiner „Neugier“ und einer „gewissen Sensationslust“ begründete ein 61-jähriger Angeklagter vor dem Amtsgericht in Lindau die Tatsache, dass er sich kinderpornografische Fotos im Internet angeschaut hat. Da er mindestens zwei Fotos auch in eine Suchmaschine hochgeladen hat, verurteilte ihn Richterin Sancak aufgrund von Abruf, Besitz und Verbreitung des Bildmaterials zu einer Bewährungsstrafe.
Kriminalität im Allgäu
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