Auch die Fahrt mit einem Krankenfahrstuhl kann letztlich vor Gericht enden. Das bekam ein 59-Jähriger zu spüren, den die Polizei im vergangenen Jahr in Bodolz gestoppt hat. Der Vorwurf: Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Richter Matthias Kick stellte das Verfahren zwar gegen eine Geldauflage von 500 Euro ein. Seinen nicht verkehrssicheren Krankenfahrstuhl bekommt der Mann aber nicht wieder zurück. Er wird entsorgt.
Amtsgericht Lindau