Es müssen heftige Schläge gewesen sein, die ein 42-jähriger Schuldner seinem Gläubiger Anfang des Jahres verpasst hat, denn dieser musste danach behandelt werden. Die Staatsanwaltschaft sah den Vorfall als besonders schwere Straftat und forderte eine Freiheitsstrafe von über vier Jahren. Daher wurde der Fall vor der großen Strafkammer des Landgerichts Ravensburg verhandelt.
Schwere Körperverletzung
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