Feuerwerk gehört für viele zum Jahreswechsel dazu, doch auch im Westallgäu gelten Spielregeln. Grundsätzlich schreibt der deutsche Gesetzgeber vor, dass Knaller und Raketen nur an Silvester und Neujahr gezündet werden dürfen. Wer an beiden Tagen mit dem Feuer spielen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein und sollte aufpassen. „Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten“, heißt es in der Verordnung.
Es droht Bußgeld