Bürgerversammlungen ermöglichen Bürgerbeteiligung und gelebte Demokratie. Aus gutem Grund schreibt die Bayerische Gemeindeordnung deshalb vor, dass jede Kommune mindestens einmal im Jahr eine Bürgerversammlung abhalten muss. Wie aber gehen die Gemeinden in Zeiten von Corona und Teil-Lockdown mit dieser Verpflichtung um? „Wir raten vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens dringend von der Durchführung von Bürgerversammlungen ab“, teilt Sibylle Ehreiser, Pressesprecherin des Landratsamtes, mit. Auch die Gemeinden seien diesbezüglich am Mittwoch informiert worden.
Kommunalpolitik